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DHH841 > DCBO     19.05.12 08:30l 65 Lines 2924 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : J5MDBO841012
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Subj: Wirtschaftsministerium greift Kritik an Amtsblattsverfügung 77/2011 auf
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To:   DCBO @ FFL
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Wirtschaftsministerium greift Kritik an Amtsblattsverfügung 77/2011 auf

Mit einem freundlich und sachlich formulierten Schreiben hatte sich die DCBO im
März 2012 an Bundeswirtschaftsminister Dr. Philip Rösler gewandt und ihn auf
die bekannten Probleme mit der CB-Funk Verfügung 77/2011 und dem Grenzwert von
10 Watt EIRP nach der BEMFV hingewiesen. In einem "Zwischenbescheid" deutet das
Ministerium jetzt eine mögliche Änderung an. 

Die DCBO hatte unter anderem geschrieben: 

"Die Bundesnetzagentur hat bei der Umsetzung einer aktuellen CEPT-Decision
einen wesentlichen Punkt der CEPT-Richtlinie übersehen. CB-Funker müssen per se
keine Ahnung von Technik haben, sie dürfen nur zertifizierte ("zugelassene")
Geräte verwenden und das hat seit 1975 als der CB-Funk in West-Deutschland
freigegeben wurde bestens funktioniert.

Seit Dezember 2011 verlangt aber die Bundesnetzagentur mit Amtsblattsverfügung
77/2011 von jedem CB-Funker, der sich an die Vorschriften halten möchte,
fundierte funktechnische Kenntnisse, da er sonst jederzeit in Gefahr läuft,
beim Funkbetrieb von zu Hause oder von unterwegs Grenzwerte zu überschreiten. 

Es wurde übersehen, dass es hier um private Hobbyfunker und nicht um
kommerzielle Funkanlagenbetreiber geht. Sofern ein CB-Funker zu Hause die
Leistungsgrenze von 10 Watt EIRP (wissen Sie genau was EIRP ist und wie man das
messen kann?) überschreiten würde, muss er eine Standortbescheinigung
beantragen, die alleine 165 Euro - ohne Gutachter 
und Mess- Honorare von Spezialisten kosten würde.

CB-Funker kaufen CB-Geräte bei mittelständischen Unternehmen, welche diese
Geräte aus fernöstlichen Ländern beziehen und mit ihrem Know-How und
Ingenieurskunst dafür sorgen, dass sie europäischen Vorschriften entsprechen.
Mit den aktuellen Vorschriften gefährden Sie im Endeffekt ...
Arbeitsplätze..."

Ferner wies der DCBO Vorsitzende darauf hin, daß in der Vergangenheit viele
Funk-Vorschriften vor ordentlichen Gerichten einkassiert und dem Ministerium
viel Kopfzerbrechen und Kosten bereitet hätten, was nicht sein müßte.

In einem Zwischenbescheid vom 16.05.2012 teilte das Ministerium der DCBO nun
folgendes mit:

"Die von Ihnen aufgezeigte Problematik des Erkennens der nach §4 der Verordnung
über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
einzuhaltende Leistungsgrenze von 10 Watt EIRP (eine Erhöhung steht übrigens
außer Frage) durch CB-Funker haben wir aufgegriffen. Die Bundesnetzagentur wird
in unserem Auftrag eine entsprechende Lösung erarbeiten. Über das abschließende
Ergebnis werden wir Sie informieren."

Die DCBO wird an der Geschichte dran bleiben.

hg

Geschrieben von Henning Gajek am 17.05.2012

--

Quelle: http://www.dcbo.net/articles.php?article_id=362

  * Mit freundlicher Genehmigung der DCBO ins Packet-Radio übernommen *

73 de Hans!
 


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