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Neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Juli 2012 eine neue gemeinsame
Allgemeinzuteilung für (analoge) PMR446-Geräte und (digitale) DMR446-Geräte
veröffentlicht. Bisher gab es für beide Gerätearten getrennte
Allgemeinzuteilungen.
Hier die wesentlichen Änderungen:
Bestimmte PMR/DMR446-Geräte, die ab 1. Januar 2014 in Verkehr gebracht werden,
müssen eine Sprechzeitbegrenzung von 180 Sekunden aufweisen. Dies gilt nur für
Geräte, die über eine feststellbare(!) PTT-Taste verfügen sowie für Geräte ohne
PTT-Funktion, die über eine VOX gesteuert werden. Geräte, deren PTT-Taste nicht
feststellbar ist, sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Wie Wolfgang Schnorrenberg (Firma Alan Electronics) dem Funkmagazin auf Anfrage
mitteilte, geht diese Regelung auf eine Entscheidung des europäischen
"Electronic Communications Committees" (ECC) zurück. Damit soll verhindert
werden, dass Geräte auf den Markt kommen, die ein automatisches oder gewolltes
Dauersenden ermöglichen. So hatte z.B. ein Schweizer Anbieter ein PMR446-Gerät
als Babyphon angeboten, das über gar keine PTT-Taste verfügte und durchgehend
auf Sendung sein sollte.
Die in der bisherigen DMR446-Allgemeinzuteilung enthaltene Einschränkung, dass
nur "Handfunkgeräte mit integrierter Antenne" eingesetzt werden dürfen, ist
ersatzlos entfallen. Dies betrifft nur Digitalgeräte im Frequenzbereich 446,1
bis 446,2 MHz. Für den Betrieb mit klassischen PMR446-Geräten im
Frequenzbereich 46,0 bis 446,1 MHz hat dies keine Bedeutung, denn für diese
Geräte gibt es schon seit Jahren in der Allgemeinzuteilung keine solche
Beschränkung mehr. Der Grund, dass PMR446-Geräte dennoch nur mit "festen"
Antennen angeboten werden, liegt darin, dass die Hersteller diese Geräte nach
der Norm EN 300296 bauen. Diese Norm sieht nur Geräte mit integrierter Antenne
vor.
An den sonstigen technischen Parametern für den Betrieb von PMR/DMR446-Geräten
wie Strahlungsleistung, Frequenzen und Kanalraster hat sich nichts geändert.
Die neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte ist bis zum 31. Dezember 2022
befristet.
Neben der PMR/DMR446-Frequenzzuteilung wurde auch eine neue Frequenzzuteilung
für Short-Range-Devices (SDRs) veröffentlicht. Hier gibt es in den für den
Jedermannfunk relevanten Frequenzbereichen (insbesondere dem Bereich 433,050
bis 434,790 MHz im 70-cm-Band) keine Änderungen.
- wolf -
Vorübergehender Hinweis:
Die neuen Allgemeinzuteilungen stehen zur Zeit (26.07.2012) noch nicht auf der
Website der BNetzA zum Download bereit.
© FM-FUNKMAGAZIN
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--
Quelle: http://www.funkmagazin.de/260712.htm
73 de Hans!
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