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DPN214 > NEWS 04.08.12 13:51l 75 Lines 4057 Bytes #999 (0) @ DEU
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Subj: Funk-Kfz-Notrufsystem "eCall" soll ab 2015 Pflicht werden
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Das Europäische Parlament macht Druck: Ab Anfang 2015 sollen neue Pkw
verbindlich mit dem Funk-Notrufsystem "eCall" ausgerüstet werden. Eine
entsprechende Entschließung hat das Parlament am 3. Juli 2012 in Straßburg
verabschiedet.
Vorausgegangen waren jahrelange, wenig erfolgreiche Bemühungen, "eCall" auf
freiwilliger Basis einzuführen. Im September 2011 legte die EU-Kommission
schließlich eine Empfehlung vor, die eine Einführung von "eCall" bis zum
Jahre 2015 vorsah. Die Reaktion war verhalten - nur 18 Mitgliedstaaten
reagierten bisher auf diese Empfehlung. Um das Projekt voranzutreiben, hat
das EU-Parlament jetzt die Mitgliedstaaten und die Netzbetreiber erneut
aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Empfehlung bis zum Jahre 2015
umgesetzt wird. Auch die EU-Kommission wurde aufgefordert, einen
entsprechenden Vorschlag vorzulegen, um die Einführung von "eCall" in den
EU-Mitgliedsländern bis zum Jahre 2015 sicherzustellen.
"eCall" ist ein Notrufsystem, das bei einem Unfall manuell oder durch
Sensoren (z.B. die Sensoren des Airbags) aktiviert wird und eine Verbindung
zur Notrufzentrale über die Notrufnummer 112 aufbaut. Dabei übermittelt das
System automatisch die Position des Fahrzeugs sowie weitere Daten wie
Unfallzeitpunkt, Fahrzeugidentifikation, Fahrtrichtung und Motorart an die
Notrufzentrale. Außerdem wird eine Sprachverbindung aufgebaut.
Nach Auffassung des Europäischen Parlaments könnten durch die EU-weite
Einführung von "eCall" rund 2500 Leben gerettet und die Verletzungsfolgen um
10 bis 15 Prozent gemindert werden. Bislang seien nur 0,4 Prozent der
Fahrzeuge in Europa mit eCall ausgestattet.
Der Gedanke eines Kfz-Notrufsystems ist nicht neu. Bereits im Jahre 1982
hatte die damalige "Bundesanstalt für Straßenwesen" (BASt) ein sog.
"Auto-Notruf-System" getestet. Die bundesweite Einführung dieses Systems
scheiterte nicht zuletzt an den enormen Kosten: Weil es damals noch keine für
die Notruf-Übermittlung geeigneten Mobilfunknetze gab, hätte für das
Notruf-System eine eigene bundesweite Funk-Infrastruktur aufgebaut werden
müssen. Dies hätte Schätzungen zufolge rd. eine Milliarde D-Mark gekostet.
Eine kostengünstigere Lösung auf Basis des CB-Funks stellte im Jahre 1995 der
Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) vor. Nach den
Vorstellungen des DAKfCBNF sollten die damals neuen 80-Kanal-CB-Funkgeräte
mit einem "Notrufgeber" und einem entsprechenden Auswerter ausgestattet
werden. Der Notrufverkehr sollte teilautomatisiert auf der Frequenz 26,955 MHz
(CB-Kanal 80) abgewickelt werden. Nach dem Drücken der Mikrofontaste sollte
automatisch das Notrufsignal und das Rufzeichen ausgesendet werden.
Anschließend sollte neun Minuten lang die Möglichkeit bestehen, Meldungen und
Rückfragen zum Notruf in Sprache abzuwickeln. Um Missbrauch auszuschließen,
war vorgesehen, die Identifizierung mit Hilfe einer Chipkarte vorzunehmen.
Auch die Aussendung der Positionsdaten (z.B. mit Hilfe des damals noch in den
Kinderschuhen steckenden GPS) war vorgesehen.
Das damalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation lehnte ein
derartiges, in die CB-Funkgeräte integriertes Notrufsystem ab. Das
Ministerium war der Auffassung, dass ein solches System zu kompliziert sei, zu
einer Verteuerung der Geräte führen würde und "nicht dem Interesse der
Hauptnutzergruppe" entspräche. Außerdem würde dadurch die "angestrebte
europäische Harmonisierung erschwert" werden. Das Ministerium schlug vor,
eine Notrufalarmierung mit Hilfe von Zusatzgeräten vorzunehmen, die nicht
zulassungspflichtig seien. Die damals in der "Gesellschaft Deutscher
CB-Funk-Hersteller" (GDCH) zusammengeschlossenen CB-Hersteller sagten die
Entwicklung solcher Zusatzgeräte zu; realisiert wurden solche Geräte jedoch
nie.
- wolf -
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