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DPN214 > NEWS     04.08.12 13:51l 75 Lines 4057 Bytes #999 (0) @ DEU
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Subj: Funk-Kfz-Notrufsystem "eCall" soll ab 2015 Pflicht werden
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Das Europäische Parlament macht Druck: Ab Anfang 2015 sollen neue Pkw 
verbindlich mit dem Funk-Notrufsystem "eCall" ausgerüstet werden. Eine 
entsprechende Entschließung hat das Parlament am 3. Juli 2012 in Straßburg 
verabschiedet.

Vorausgegangen waren jahrelange, wenig erfolgreiche Bemühungen, "eCall" auf 
freiwilliger Basis einzuführen. Im September 2011 legte die EU-Kommission 
schließlich eine Empfehlung vor, die eine Einführung von "eCall" bis zum 
Jahre 2015 vorsah. Die Reaktion war verhalten - nur 18 Mitgliedstaaten 
reagierten bisher auf diese Empfehlung. Um das Projekt voranzutreiben, hat 
das EU-Parlament jetzt die Mitgliedstaaten und die Netzbetreiber erneut 
aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Empfehlung bis zum Jahre 2015 
umgesetzt wird. Auch die EU-Kommission wurde aufgefordert, einen 
entsprechenden Vorschlag vorzulegen, um die Einführung von "eCall" in den 
EU-Mitgliedsländern bis zum Jahre 2015 sicherzustellen.

"eCall" ist ein Notrufsystem, das bei einem Unfall manuell oder durch 
Sensoren (z.B. die Sensoren des Airbags) aktiviert wird und eine Verbindung 
zur Notrufzentrale über die Notrufnummer 112 aufbaut. Dabei übermittelt das 
System automatisch die Position des Fahrzeugs sowie weitere Daten wie 
Unfallzeitpunkt, Fahrzeugidentifikation, Fahrtrichtung und Motorart an die 
Notrufzentrale. Außerdem wird eine Sprachverbindung aufgebaut.

Nach Auffassung des Europäischen Parlaments könnten durch die EU-weite 
Einführung von "eCall" rund 2500 Leben gerettet und die Verletzungsfolgen um 
10 bis 15 Prozent gemindert werden. Bislang seien nur 0,4 Prozent der 
Fahrzeuge in Europa mit eCall ausgestattet.

Der Gedanke eines Kfz-Notrufsystems ist nicht neu. Bereits im Jahre 1982 
hatte die damalige "Bundesanstalt für Straßenwesen" (BASt) ein sog. 
"Auto-Notruf-System" getestet. Die bundesweite Einführung dieses Systems 
scheiterte nicht zuletzt an den enormen Kosten: Weil es damals noch keine für 
die Notruf-Übermittlung geeigneten Mobilfunknetze gab, hätte für das 
Notruf-System eine eigene bundesweite Funk-Infrastruktur aufgebaut werden 
müssen. Dies hätte Schätzungen zufolge rd. eine Milliarde D-Mark gekostet.

Eine kostengünstigere Lösung auf Basis des CB-Funks stellte im Jahre 1995 der 
Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) vor. Nach den 
Vorstellungen des DAKfCBNF sollten die damals neuen 80-Kanal-CB-Funkgeräte 
mit einem "Notrufgeber" und einem entsprechenden Auswerter ausgestattet 
werden. Der Notrufverkehr sollte teilautomatisiert auf der Frequenz 26,955 MHz 
(CB-Kanal 80) abgewickelt werden. Nach dem Drücken der Mikrofontaste sollte 
automatisch das Notrufsignal und das Rufzeichen ausgesendet werden. 
Anschließend sollte neun Minuten lang die Möglichkeit bestehen, Meldungen und 
Rückfragen zum Notruf in Sprache abzuwickeln. Um Missbrauch auszuschließen, 
war vorgesehen, die Identifizierung mit Hilfe einer Chipkarte vorzunehmen. 
Auch die Aussendung der Positionsdaten (z.B. mit Hilfe des damals noch in den 
Kinderschuhen steckenden GPS) war vorgesehen.

Das damalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation lehnte ein 
derartiges, in die CB-Funkgeräte integriertes Notrufsystem ab. Das 
Ministerium war der Auffassung, dass ein solches System zu kompliziert sei, zu 
einer Verteuerung der Geräte führen würde und "nicht dem Interesse der 
Hauptnutzergruppe" entspräche. Außerdem würde dadurch die "angestrebte 
europäische Harmonisierung erschwert" werden. Das Ministerium schlug vor, 
eine Notrufalarmierung mit Hilfe von Zusatzgeräten vorzunehmen, die nicht 
zulassungspflichtig seien. Die damals in der "Gesellschaft Deutscher 
CB-Funk-Hersteller" (GDCH) zusammengeschlossenen CB-Hersteller sagten die 
Entwicklung solcher Zusatzgeräte zu; realisiert wurden solche Geräte jedoch 
nie.

- wolf -

 

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