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DHH841 > FUNK     23.09.12 20:35l 40 Lines 1545 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : N9MDBO841027
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Subj: Uralt-CB-Funk-Zulassungsvorschrift außer Kraft gesetzt
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BNetzA: Uralt-CB-Funk-Zulassungsvorschrift außer Kraft gesetzt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) räumt offenbar in ihrem Vorschriften-Dschungel
auf: Mit Verfügung 61/2012 vom 19. September 2012 hat die Behörde die uralte
"Zulassungsvorschrift für CB-Funkgeräte mit zusätzlicher Amplitudenmodulation
für den Frequenzbereich 27000 kHz bis 27140 kHz (bis zu 12 Kanälen)" aus dem
Jahre 1996 außer Kraft gesetzt.

Die Inhalte dieser Vorschrift waren längst veraltet: Ein Zulassungsverfahren,
wie es noch 1996 vorgeschrieben war, gibt es heute nicht mehr. Die Beschränkung
auf 12 Kanäle AM wurde bereits im Mai 2005 aufgehoben; heute sind 40 Kanäle AM
Standard.

Die BNetzA weist darauf hin, dass die Anforderungen an CB-Funkgeräte inzwischen
in der Schnittstellenbeschreibung "SSB LA-NOE 102" beschrieben seien. Doch auch
dieses Dokument ist nicht mehr ganz taufrisch - es stammt aus dem Jahre 2004.
Die neuen, europäisch harmonisierten Sendeleistungsgrenzen für CB-Funkgeräte (4
Watt AM, 12 Watt SSB) sind darin noch nicht enthalten. 

Die Schnittstellenbeschreibung richtet sich an die Hersteller von
CB-Funkgeräten; für die Benutzer der Geräte ist sie nicht unmittelbar von
Bedeutung.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/230912.htm

73 de Hans!
 


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