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DHH841 > FUNK     06.10.12 20:24l 49 Lines 2184 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: Gericht verbietet Werbung für ominöses "Elektrosmog"-Schutz-Produkt
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Gericht verbietet Werbung für ominöses "Elektrosmog"-Schutz-Produkt

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 27. September 2012 die
irreführende Werbung für ein ominöses "Elektrosmog"-Schutz-Produkt untersagt.

Ein Verbraucherschutz-Verein hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das
esoterische Gesundheitsprodukte verkauft, unter anderem Silikon-Pads zu Preisen
von 98 und 198 Euro. Das Unternehmen hatte in seiner Werbung behauptet, dass
diese Silikon-Pads vor angeblich schädlichen Auswirkungen elektromagnetischer
Felder schützen sollen. Außerdem sollen die Pads die Qualität von Speisen und
Getränken verbessern. Diese Eigenschaften sollen durch eine sogenannte
"Bionen-Energie" bewirkt werden - einer esoterischen Phantasie-Hypothese, die
auf keiner wissenschaftlichen Grundlage beruht.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist diese Werbung irreführend, weil sie
"zur Täuschung geeignete Angaben über die Wirkung" der besagten Silikon-Pads
enthält. Der "verständige und situationsadäquat aufmerksame Verbraucher gewinne
durch diese Werbung den Eindruck, allein durch körpernahes Tragen der Pads
könnten die angepriesenen positiven Wirkungen bereits erreicht" werden. Die
Werbung - so das Gericht - genüge nicht "den strengen Anforderungen, die an die
Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen
seien". Zwar hatte das Unternehmen in Fußnoten zu seinen Werbetexten selbst
eingeräumt, dass die Wirkungsweise der Produkte wissenschaftlich nicht
anerkannt sei und als nicht bewiesen gelte. Dies war jedoch nach Auffassung des
Gerichts "zu wenig konkret und für den umworbenen Adressaten nicht ausreichend
nachvollziehbar".

Weitere Infos zu diesem Fall sind im Internet-Rechtsportal Juris unter
http://tinyurl.com/juris-silikonpads zu finden.

Aktenzeichen: 4 U 163/12

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/011012.htm

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