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Subj: Verfahren wegen POCSAG-"Abhörens" eingestellt
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23.04.2017

Verfahren wegen POCSAG-"Abhörens" eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im Januar 2016 ein Ermittlungsverfahren
wegen Verstoßes gegen das "Abhörverbot" eingestellt. Das berichtet der auf
Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Riedel auf seiner
Website www.lawfactory.de.

Das Verfahren richtete sich gegen einen Journalisten, der auch als Darsteller
in einer TV-"Blaulicht-Serie" bekannt ist. Ihm wurde vorgeworfen,
POCSAG-Meldungen der Feuerwehr aufgezeichnet, decodiert und zur Kenntnis
genommen zu haben.

In diesem Zusammenhang fand bei dem Beschuldigten eine Hausdurchsuchung statt,
bei der Mobilfunkgeräte, "Freenet"-Funkgeräte und mehrere PCs sichergestellt
wurden.

Der von dem Beschuldigten beauftragte Rechtsanwalt machte der
Staatsanwaltschaft klar, dass die Funkanlagen für die Begehung der Tat
ungeeignet waren und dass die Tat wegen des strafrechtlichen Analogieverbots
nicht in den Anwendungsbereich des § 148 Abs. 1 TKG fiel.

Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft Koblenz das Ermittlungsverfahren nach
§ 170 Abs. 2 StPO ein. Die sichergestellten Gegenstände wurden dem Betroffenen
wieder ausgehändigt.

- wolf -

 

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/230417a.htm
 


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