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23.04.2017
Die letzte Schlappe der Bußgeldstelle Konstanz...
Mit einer juristischen Schlappe endete im Sommer 2016 eine der letzten
Amtshandlungen der BNetzA-Bußgeldstelle Konstanz.
Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte die Bußgeldstelle einem deutschen
Firmeninhaber, der inzwischen in die Schweiz übergesiedelt war, einen
Bußgeldbescheid über 3000 Euro zukommen lassen. Die Behörde warf ihm vor, er
habe 300 Mobilfunkgeräte eines bekannten chinesischen Herstellers in Verkehr
gebracht, obwohl diese nicht den grundlegenden Anforderungen des FTEG
entsprochen hätten. Die Behörde behauptete, in ihrem Messlabor festgestellt zu
haben, dass die Geräte die Grenzwerte für die Störspannung auf der Netzleitung
und für die unerwünschten Nebenaussendungen nicht einhalten würden.
Der Betroffene erhob gegen den Bußgeldbescheid Einspruch und so landete der
Fall schließlich vor dem Amtsgericht Konstanz.
Vor Gericht erklärte der mit der Verteidigung beauftragte Anwalt, dass der
mittlerweile in der Schweiz ansässige Betroffene nicht der deutschen
Gerichtsbarkeit unterliege. Auch genüge der Bußgeldbescheid hinsichtlich der
Angabe des Tatortes nicht den Anforderungen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 des
Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Das Amtsgericht Konstanz stellte das Verfahren daraufhin wegen eines
"unüberwindlichen Verfahrenshindernisses" ein. Kurz darauf wurde die
Bußgeldstelle Konstanz aufgelöst.
Aktenzeichen: 13 OWi 2 Js 9219/16
- wolf -
Dieser Beitrag beruht auf einer Meldung von Rechtsanwalt Michael Riedel,
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