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Subj: Tumor durch Handy? Aufregung um italienisches Urteil
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22.04.2017
Tumor durch Handy? Aufregung um italienisches Urteil
Für Aufregung sorgten am 21. April 2017 Nachrichten, in denen behauptet wurde,
dass ein italienisches Gericht einen Hirntumor als Folge häufigen Telefonierens
mit dem Handy als Berufskrankheit "anerkannt" habe. Anwälte des Betroffenen
behaupteten, damit sei weltweit zum ersten Mal häufige Handynutzung von einem
Gericht als Ursache eines Hirntumors "anerkannt" worden.
Was war tatsächlich geschehen?
Der jetzt 57-jährige italienische Fernmeldetechniker Roberto Romeo hatte die
italienische Arbeitsunfallversicherung "INAIL" im Jahre 2013 auf Zahlung einer
Rente verklagt. Bei dem Mann war zuvor ein gutartiger Tumor, ein sog.
"Akustikneurinom", im Bereich des rechten Ohres diagnostiziert worden. Der
Tumor wurde operativ beseitigt; in diesem Zusammenhang musste auch der Hörnerv
entfernt werden.
Der Betroffene ist der Meinung, dass der Tumor auf die häufige berufliche
Nutzung von Diensthandys zurückzuführen ist, die er über einen Zeitraum von rd.
15 Jahren täglich drei bis vier Stunden benutzte. Die Versicherung widersprach
dem.
Die Turiner Anwaltskanzlei Ambrosio & Commodo (A&C) nahm sich des Falls an. A&C
war in der Vergangenheit bereits als Vertretung von "Mobilfunkopfern" in
Erscheinung getreten. Sie war es auch, die den aktuellen Fall in die Presse
brachte.
Das zuständige Gericht in der norditalienischen Ortschaft Ivrea beauftragte den
Epidemiologen Dr. Paolo Crosignani vom nationalen Krebsinstitut in Milano mit
der Erstellung eines Gutachtens.
Am 30. März 2017 urteilte das Gericht schließlich, dass die Versicherung dem
Betroffenen aufgrund einer Erwerbsminderung von 23 Prozent eine Rente zu zahlen
habe.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse liegen dem Gutachten und dem Urteil
offensichtlich nicht zugrunde. Es stützt sich vielmehr weitgehend auf
Bewertungen altbekannter, zum Teil umstrittener Studien. Ein Mitarbeiter des
Leibniz-Instituts für Präventionsforschung, hält das Urteil in einem Interview
mit dem MDR denn auch für "wissenschaftlich eher fraglich".
Auch die Behauptung der Anwaltskanzlei A&C, mit dem Urteil sei erstmalig in der
Welt die Nutzung eines Handys als Ursache für einen Gehirntumor anerkannt, ist
nicht aufrechtzuerhalten, Das österreichische Mobilfunk-Portal "FMK"
widersprach der Behauptung noch am selben Tag: Bereits im Jahre 2012 habe es in
Italien ein ähnliches arbeitsrechtliches Verfahren gegeben. Das FMK nimmt auch
Stellung zu den umstrittenen Hirntumor-Studien des schwedischen Krebsforschers
Lennart Hardell, die ebenfalls zur Bewertung des Falls herangezogen wurden.
Das (italienischsprachige) Urteil des Gerichts kann im Internet unter
http://t1p.de/5rqr heruntergeladen werden, das Gutachten ist unter
http://t1p.de/vhzg zu finden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/220417.htm
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