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CB04EF > FUNK     29.10.17 09:03l 51 Lines 2131 Bytes #999 (999) @ DEU
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Subj: Neue EMVG-/FuAG-Gebührenverordnung in Kraft getreten
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26.10.2017
Update: 28.10.2017

Neue EMVG-/FuAG-Gebührenverordnung in Kraft getreten

Am 24. Oktober 2017 ist eine neue Gebührenverordnung für Amtshandlungen nach
dem EMVG und dem Funkanlagengesetz (FuAG) in Kraft getreten.

Entgegen der bisherigen Gebührenverordnung enthält die neue Verordnung
weitgehend keine festen Gebührensätze bzw. Gebührenrahmen, sondern die
Tätigkeiten werden nach Zeitaufwand berechnet.

Für Maßnahmen zur Ermittlung oder Beseitigung von Funkstörungen werden nur dann
Gebühren erhoben, wenn ein Betriebsmittel unverschuldet entgegen den
Vorschriften des EMVG oder der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung betrieben wird.
(Siehe dazu auch unser Update vom 28.10.2017)

Das Erteilen einer Standortbescheinigung für ortsfeste Funkanlagen mit der
Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP wird jetzt ebenfalls nach Zeitaufwand
berechnet. Die bisherigen Gebühren - sie betrugen in der "einfachsten" Version
(Bewertung nur einer Antenne ohne Messungen) 165 Euro - sind nicht mehr
gültig.

Der vollständige Wortlaut der neuen Gebührenverordnung kann im Internet unter
http://t1p.de/e7ml heruntergeladen werden.

Update vom 28.10.2017:
Der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Riedel hat
unter https://lawfactory.de/news2.html#section eine Kurzbetrachtung zur neuen
Gebührenverordnung veröffentlicht. Rechtsanwalt Riedel hält es u.a. für
fraglich, ob die in der Verordnung enthaltene Gebührenbefreiung bei
"unverschuldetem" Betreiben eines Betriebsmittels entgegen den Vorschriften des
EMVG oder der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung mit dem Bundesgebührengesetz
vereinbar ist. Das Verschuldensprinzip sei dem Verwaltungsrecht völlig fremd;
es sei nicht erkennbar, an welche konkrete Handlung und Pflichtverletzung das
Verschulden anknüpfen solle.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

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(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/261017.htm

 


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