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Subj: DARC-Vorstandsmitglied plädiert für drei AFu-Lizenzklassen
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30.10.2017

DARC-Vorstandsmitglied plädiert für drei AFu-Lizenzklassen

Das DARC-Vorstandsmitglied Christian Entsfellner, DL3MBG, hat sich in einem
Kurzinterview in der DARC-Clubzeitschrift "CQ DL" für die Einführung eines
dreistufigen Amateurfunk-Lizenzsystems in Deutschland ausgesprochen.

Die "CQ DL" berichtete über die im November 2017 anstehenden Vorstandswahlen
des DARC und befragte dazu die Kandidaten. Auf die Frage "Welche Themen haben
für Dich oberste Priorität?" antwortete Entsfellner:

"Ein EMVG, das Rundfunk- und Amateurfunkdienst nicht benachteiligt, so wie es
derzeit der Fall ist. Aber auch die Einführung einer dreistufigen
Amateurfunkgenehmigung, wie es sie vor vielen Jahren schon mal gab, nach
US-Vorbild." (Fettung durch uns -Red.)

Das US-amerikanische Lizenzklassensystem umfasst drei Klassen:
"Technician Class" (entspricht etwa einer Einsteigerklasse gemäß ECC Report 89
unterhalb der deutschen Klasse E);
"General Class" (entspricht etwa der deutschen Klasse E);
"Amateur Extra Class" (entspricht etwa der deutschen Klasse A).

Christian Entsfellner ist auch 1. Vorsitzender des vom DARC dominierten
"Runden
Tisches Amateurfunk" (RTA), der sich als Ansprechpartner in Sachen Amateurfunk
gegenüber Politik und Verwaltung versteht.

Berichten in der Fachpresse zufolge wurde im Juni 2016 auf der HAM RADIO über
die Schaffung neuer Amateurfunkvorschriften diskutiert. Damals hieß es, der
RTA
strebe u.a. "mehr Liberalität, (...) mehr Selbstverwaltung sowie eine
dreiklassige Lizenzstruktur gemäß der CEPT-Regelung" an (das Funkmagazin
berichtete).

Man habe - so hieß es damals weiter - eine zeitlang geplant, das Verfahren im
Sommer 2017 abzuschließen. Leider habe es krankheitsbedingte Verzögerungen
gegeben, man hoffe aber trotzdem, den Terminplan einzuhalten zu können.

Über den weiteren Fortgang dieser Aktivitäten gibt es seitdem keine
Informationen.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/301017.htm
 


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