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(c) AGZ e.V. 2001-2009 DL: HamRadio 2day 309-2009
11. Januar 2009
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
Zunaechst einmal wuenscht die Redaktion allen Hoerern und
Lesern von HamRadio 2day ein gutes und erfolgreiches neues
Jahr! Wir begruessen Sie zur ersten Ausgabe unseres
Amateurfunkmagazins in 2009.
BUNDESNETZAGENTUR DULDET SCHWARZFUNK
(rps) Seit dem 1. Januar ist die Frequenzzuteilung fuer
Schnurlostelefone des alten Analogstandards CT1+ und des
digitalen Standards CT2 ausgelaufen. Insbesondere die CT1+-
Telefone haben seinerzeit einen hohen Verbreitungsgrad
gefunden; sie haben sich zudem als sehr langlebig
herausgestellt. Deshalb ist davon auszugehen, dass heute immer
noch eine grosse Anzahl davon in Betrieb ist - dies zumal, da
diese Technologie strahlungsaermer ist als die heutige
Generation von digital funkenden DECT-Schnurlostelefonen.
Diese Geraete wurden deshalb von Umweltgruppen empfohlen.
Im November haben die gruenen Bundestagsabgeordneten Sylvia
Kotting-Uhl, Grietje Staffelt und Cornelia Behm eine kleine
Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Sie moechten unter
anderem wissen, mit welchem Kostenrisiko Buerger rechnen
muessen, wenn sie ihre alten Telefone einfach weiter
betreiben, und ob die Bundesnetzagentur "Funkfahnder"
aussenden werde, um diese Personen ausfindig zu machen. Die
Antwort der Bundesregierung liegt nun vor. Sie ist
bemerkenswert: Nur fuer den Fall einer tatsaechlichen
signifikanten Stoerung der neuen Frequenznutzer - das ist GSM-
Mobilfunk - wuerden die Betreiber von CT1+- und CT2-Telefonen
zur Kasse gebeten. "Funkfahnder" wuerden durch die
Bundesnetzagentur in diesem Zusammenhang nicht ausgeschickt.
Wenn keine Stoerung auftritt, wuerde der Betrieb der alten
Telefone auch ohne Frequenzzuteilung weiterhin geduldet.
Die Bundestagsdrucksache hat die Nummer 16-10762.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610762.pdf
Kommentar der Redaktion:
(rps) Als Reaktion auf massgeblichen politischen Druck hat die
Bundesnetzagentur mit diesem Schritt ihre bisherige Haltung zu
Schwarzfunk - und nichts anderes ist das hier - geaendert. War
die Behoerde bislang der Auffassung, jedwedes Senden ohne
Frequenzzuteilung stelle bereits eine zu verfolgende Stoerung
des Rechtsfriedens dar, auch wenn niemand konkret
beeintraechtigt oder gestoert wird, so sehen wir nun erstmals
eine Einschraenkung des Stoerungsbegriffs auf die tatsaechlich
und konkret eingetretene Stoerung.
Unter der Praemisse des verfassungsrechtlichen
Gleichheitsgebots muss dies Auswirkungen unter anderem auf die
Verfolgung des Sendens ohne Frequenzzuteilung im
Hobbyfunkbereich haben. Man denke etwa an den Funkbetrieb
ausserhalb der zugewiesenen 40 bzw. 80 CB-Funkkanaele oder
schlicht an zu viel Senderleistung im CB-Funk und auf den
Freenet-Kanaelen. Auch Dinge wie das so genannte
Fuenfundvierzigmeterband und die Rundfunkpiraten fallen
darunter. Hier ist nun in Zukunft immer die Frage zu stellen,
ob ein rechtmaessiger Frequenznutzer auch tatsaechlich
gestoert worden ist, bevor die Behoerde eine Verfolgung
einleiten kann. Und diese Stoerung darf nicht mehr lediglich
behauptet werden; sie muss kuenftig so konkret und nachweisbar
sein, dass sie gerichtlichen Bestand hat. Die Antwort der
Bundesregierung an die gruenen Abgeordneten spricht in diesem
Zusammenhang sogar von einer signifikanten Stoerung, die als
Voraussetzung fuer einen behoerdlichen Eingriff vorliegen
muss.
Man koennte nun geneigt sein einzuwenden, der Nutzer eines
CT1+-Telefons weiss ueberhaupt nicht, was er tut, der
Schwarzsender im Hobbyfunkbereich dagegen meist sehr wohl. Nur
- das zaehlt nicht: Das Verwaltungsrecht kennt bekanntlich
keine Aspekte von Schuld, Absicht oder unbewusstem Handeln. Es
kommt hier nur auf das Ergebnis der Tat an. Und das ist beim
CT1+-Telefon und zum Beispiel beim CB-Funk auf 27,7 MHz exakt
gleich: naemlich Schwarzfunk. Und auch hier sollte vor dem
Gesetz jeder Buerger gleich sein.
Ralph, DC5JQ
UMWELTGESETZBUCH AUF DER KIPPE?
(rps) Wie die Medien in den letzten Tagen melden, steht das
wichtigste Vorhaben der Grossen Koalition im Umweltbereich vor
dem Aus. Trotz mehrmaliger Verhandlungsrunden auf hochrangiger
politischer Ebene und unter Beteiligung des Kanzleramts ist es
der Bundesregierung bislang nicht gelungen, einen abgestimmten
Gesetzentwurf fuer ein Umweltgesetzbuch vorzulegen. Dem
Vernehmen nach haben nicht nur die Funkamateure, sondern
insbesondere auch das Landwirtschafts- und das
Wirtschaftsministerium massive Vorbehalte gegen den vom
Umweltressort erarbeiteten Entwurf. Gegen mindestens sieben
Punkte haben die Ministerien sogar so schwerwiegende Bedenken,
dass sie einer Versendung der Vorlage als Regierungsentwurf
bislang nicht zugestimmt haben. Unterschiedliche Auffassungen
der Ressorts soll es insgesamt in mehreren hundert
Detailfragen geben.
Damit steht das seit zehn Jahren geplante Grossvorhaben, einen
bundeseinheitlichen Rechtsrahmen fuer Natur-, Wasser- und
Bodenschutz zu schaffen, vor dem Scheitern. Als
letztmoeglicher Termin, das Umweltgesetzbuch rechtzeitig auf
den Weg zu bringen, bleibt angeblich nur noch die naechste
Kabinettssitzung am 14. Januar. Wenn sich Union und SPD auch
bis dahin nicht verstaendigen, waere der Versuch, das deutsche
Umweltrecht zu neu zu fassen, in dieser Legislaturperiode
begraben.
Anmerkung der Redaktion: Und die Funkamateure waeren vorerst
um eine Sorge aermer.
HONGKONG SCHICKT ILLEGALE CB-FUNKER INS GEFAENGNIS
(rps) Hongkongs Regulierungsbehoerde warnt zurzeit davor, CB-
Funk ohne Genehmigung oder mit unerlaubt hoher Senderleistung
zu betreiben. Drastische Strafen bis hin zu 100.000
Hongkongdollars und bis zu fuenf Jahre Haft werden angedroht.
So wurde ein Hobbyfunker namens Chai Wan nebst zwei weiterer
Personen seines Haushalts bereits zur Ermittlung inhaftiert.
Die Behoerde hat angekuendigt, in Zukunft schaerfer gegen
ungenehmigte Sendungen vorzugehen.
Quelle: Amateur Radio Newsline, Medai Network und China Tech
News
AUFGELOEST
(rps) Wie die Redaktion dem Packet-Radio-Netz entnehmen
konnte, wurde der Verein "Westlink e.V." durch Beschluss der
Mitgliederversammlung am 20. Dezember letzten Jahres
aufgeloest.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
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--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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