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DHH841 > AGZ      11.01.09 13:59l 180 Lines 7481 Bytes #999 (360) @ FFL
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Subj: HamRadio 2day 309-2009
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(c) AGZ e.V. 2001-2009              DL: HamRadio 2day 309-2009
                                               11. Januar 2009

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ


Zunaechst  einmal  wuenscht die Redaktion  allen  Hoerern  und
Lesern  von  HamRadio  2day ein gutes und erfolgreiches  neues
Jahr!   Wir   begruessen  Sie  zur  ersten   Ausgabe   unseres
Amateurfunkmagazins in 2009.


BUNDESNETZAGENTUR DULDET SCHWARZFUNK

(rps)  Seit  dem  1.  Januar  ist die  Frequenzzuteilung  fuer
Schnurlostelefone  des  alten  Analogstandards  CT1+  und  des
digitalen  Standards CT2 ausgelaufen. Insbesondere  die  CT1+-
Telefone   haben   seinerzeit  einen  hohen   Verbreitungsgrad
gefunden;   sie   haben   sich  zudem   als   sehr   langlebig
herausgestellt. Deshalb ist davon auszugehen, dass heute immer
noch eine grosse Anzahl davon in Betrieb ist - dies zumal,  da
diese   Technologie  strahlungsaermer  ist  als  die   heutige
Generation   von  digital  funkenden  DECT-Schnurlostelefonen.
Diese Geraete wurden deshalb von Umweltgruppen empfohlen.

Im  November  haben die gruenen Bundestagsabgeordneten  Sylvia
Kotting-Uhl,  Grietje Staffelt und Cornelia Behm  eine  kleine
Anfrage  an  die Bundesregierung gestellt. Sie moechten  unter
anderem  wissen,  mit  welchem  Kostenrisiko  Buerger  rechnen
muessen,   wenn   sie  ihre  alten  Telefone  einfach   weiter
betreiben,   und   ob   die  Bundesnetzagentur   "Funkfahnder"
aussenden  werde, um diese Personen ausfindig zu  machen.  Die
Antwort   der   Bundesregierung  liegt  nun   vor.   Sie   ist
bemerkenswert:   Nur   fuer  den  Fall  einer   tatsaechlichen
signifikanten Stoerung der neuen Frequenznutzer - das ist GSM-
Mobilfunk  - wuerden die Betreiber von CT1+- und CT2-Telefonen
zur   Kasse   gebeten.   "Funkfahnder"   wuerden   durch   die
Bundesnetzagentur  in diesem Zusammenhang nicht  ausgeschickt.
Wenn  keine  Stoerung auftritt, wuerde der Betrieb  der  alten
Telefone auch ohne Frequenzzuteilung weiterhin geduldet.

Die Bundestagsdrucksache hat die Nummer 16-10762.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610762.pdf

Kommentar der Redaktion:

(rps) Als Reaktion auf massgeblichen politischen Druck hat die
Bundesnetzagentur mit diesem Schritt ihre bisherige Haltung zu
Schwarzfunk - und nichts anderes ist das hier - geaendert. War
die  Behoerde  bislang  der Auffassung, jedwedes  Senden  ohne
Frequenzzuteilung stelle bereits eine zu verfolgende  Stoerung
des    Rechtsfriedens   dar,   auch   wenn   niemand   konkret
beeintraechtigt oder gestoert wird, so sehen wir nun  erstmals
eine Einschraenkung des Stoerungsbegriffs auf die tatsaechlich
und konkret eingetretene Stoerung.

Unter     der     Praemisse     des     verfassungsrechtlichen
Gleichheitsgebots muss dies Auswirkungen unter anderem auf die
Verfolgung    des    Sendens   ohne    Frequenzzuteilung    im
Hobbyfunkbereich  haben.  Man denke etwa  an  den  Funkbetrieb
ausserhalb  der  zugewiesenen 40 bzw. 80  CB-Funkkanaele  oder
schlicht  an  zu viel Senderleistung im CB-Funk  und  auf  den
Freenet-Kanaelen.   Auch   Dinge   wie   das    so    genannte
Fuenfundvierzigmeterband   und  die   Rundfunkpiraten   fallen
darunter. Hier ist nun in Zukunft immer die Frage zu  stellen,
ob   ein   rechtmaessiger  Frequenznutzer  auch   tatsaechlich
gestoert  worden  ist,  bevor  die  Behoerde  eine  Verfolgung
einleiten  kann. Und diese Stoerung darf nicht mehr  lediglich
behauptet werden; sie muss kuenftig so konkret und nachweisbar
sein,  dass  sie  gerichtlichen Bestand hat. Die  Antwort  der
Bundesregierung an die gruenen Abgeordneten spricht in  diesem
Zusammenhang sogar von einer signifikanten Stoerung,  die  als
Voraussetzung  fuer  einen  behoerdlichen  Eingriff  vorliegen
muss.

Man  koennte  nun geneigt sein einzuwenden, der  Nutzer  eines
CT1+-Telefons  weiss  ueberhaupt  nicht,  was  er   tut,   der
Schwarzsender im Hobbyfunkbereich dagegen meist sehr wohl. Nur
-  das  zaehlt  nicht: Das Verwaltungsrecht kennt  bekanntlich
keine Aspekte von Schuld, Absicht oder unbewusstem Handeln. Es
kommt  hier nur auf das Ergebnis der Tat an. Und das ist  beim
CT1+-Telefon und zum Beispiel beim CB-Funk auf 27,7 MHz  exakt
gleich:  naemlich Schwarzfunk. Und auch hier  sollte  vor  dem
Gesetz jeder Buerger gleich sein.

Ralph, DC5JQ


UMWELTGESETZBUCH AUF DER KIPPE?

(rps)  Wie  die Medien in den letzten Tagen melden, steht  das
wichtigste Vorhaben der Grossen Koalition im Umweltbereich vor
dem Aus. Trotz mehrmaliger Verhandlungsrunden auf hochrangiger
politischer Ebene und unter Beteiligung des Kanzleramts ist es
der Bundesregierung bislang nicht gelungen, einen abgestimmten
Gesetzentwurf   fuer  ein  Umweltgesetzbuch  vorzulegen.   Dem
Vernehmen  nach  haben  nicht nur  die  Funkamateure,  sondern
insbesondere    auch    das    Landwirtschafts-    und     das
Wirtschaftsministerium  massive  Vorbehalte  gegen   den   vom
Umweltressort  erarbeiteten Entwurf. Gegen  mindestens  sieben
Punkte haben die Ministerien sogar so schwerwiegende Bedenken,
dass  sie  einer  Versendung der Vorlage als Regierungsentwurf
bislang  nicht zugestimmt haben. Unterschiedliche Auffassungen
der   Ressorts   soll   es  insgesamt  in   mehreren   hundert
Detailfragen geben.

Damit steht das seit zehn Jahren geplante Grossvorhaben, einen
bundeseinheitlichen  Rechtsrahmen  fuer  Natur-,  Wasser-  und
Bodenschutz    zu    schaffen,   vor   dem   Scheitern.    Als
letztmoeglicher  Termin, das Umweltgesetzbuch rechtzeitig  auf
den  Weg  zu  bringen, bleibt angeblich nur noch die  naechste
Kabinettssitzung am 14. Januar. Wenn sich Union und  SPD  auch
bis dahin nicht verstaendigen, waere der Versuch, das deutsche
Umweltrecht  zu  neu  zu  fassen, in dieser  Legislaturperiode
begraben.

Anmerkung  der Redaktion: Und die Funkamateure waeren  vorerst
um eine Sorge aermer.


HONGKONG SCHICKT ILLEGALE CB-FUNKER INS GEFAENGNIS

(rps) Hongkongs Regulierungsbehoerde warnt zurzeit davor,  CB-
Funk  ohne Genehmigung oder mit unerlaubt hoher Senderleistung
zu   betreiben.   Drastische  Strafen  bis  hin   zu   100.000
Hongkongdollars und bis zu fuenf Jahre Haft werden  angedroht.
So  wurde  ein Hobbyfunker namens Chai Wan nebst zwei weiterer
Personen  seines Haushalts bereits zur Ermittlung  inhaftiert.
Die  Behoerde  hat  angekuendigt, in Zukunft  schaerfer  gegen
ungenehmigte Sendungen vorzugehen.

Quelle:  Amateur Radio Newsline, Medai Network und China  Tech
News


AUFGELOEST

(rps)   Wie  die  Redaktion  dem  Packet-Radio-Netz  entnehmen
konnte,  wurde der Verein "Westlink e.V." durch Beschluss  der
Mitgliederversammlung   am   20.   Dezember   letzten   Jahres
aufgeloest.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.


--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *


73 de Hans!




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