OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

Packet Radio Mailbox

FFLB0X

[[FFL-B0X]]

 Login: GAST





  
DHH841 > AGZ      08.02.09 13:01l 228 Lines 10387 Bytes #999 (360) @ FFL
BID : 82JDBO841001
Read: DHH841 DSE840 GAST
Subj: HamRadio 2day 312-2009
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 090208/1102z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [LA JN68EP] OBcm1.06b59 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   AGZ @ FFL
X-Info: Sent with login password

(c) AGZ e.V. 2001-2009              DL: HamRadio 2day 312-2009
                                               8. Februar 2009

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ
                               

UMWELTGESETZBUCH GESCHEITERT

(rps)  Am  1. Februar hat Bundesumweltminister Sigmar  Gabriel
das  endgueltige  Scheitern  des geplanten  Umweltgesetzbuches
erklaert. Seit zwei Jahrzehnten debattiert die Politik bereits
ueber   eine   umfassende   gesetzliche   Regelung,   die   im
Umweltbereich  tausende  von Einzelregelungen  buendeln  soll.
Damit  ist es nun vorbei, jedenfalls auf absehbare Zeit.  Auch
der  Plan  von Gabriel, ortsfeste Amateurfunkstellen  parallel
zur  Verordnung  ueber  das Nachweisverfahren  zur  Begrenzung
elektromagnetischer Felder, kurz BEMFV, einem zweiten Anzeige-
und  Ueberpruefungsverfahren zu  unterwerfen,  ist  somit  vom
Tisch.   Wir   berichteten  bereits  mehrfach   ueber   dieses
unerfreuliche Thema.

Die  Schuld gibt SPD-Minister Gabriel der Union, vor allem der
bayerischen   CSU,  die  nun  ihre  Zustimmung  im   Bundestag
verweigerte. Zitat Gabriel: "Es wird in Deutschland  weiterhin
kein    einfaches,    transparentes   und    unbuerokratisches
Umweltrecht   aus  einem  Guss  geben".  Der   innerhalb   der
Bundesregierung abgestimmte Gesetzentwurf seines  Ministeriums
koenne   deshalb   nicht   mehr   ins   Gesetzgebungsverfahren
eingebracht  werden, nachdem ein letzter Einigungsversuch  mit
Bayern erfolglos geblieben sei. Die Gruende der Union fuer die
Ablehnung seien "unzutreffend und vorgeschoben". Weder wuerden
durch  die  Neuerung  Umweltanforderungen  verschaerft,   noch
waeren Unsicherheiten beim Vollzug zu erwarten.

Der  Freistaat Bayern dagegen wollte auch weiterhin von seinen
in  der  Verfassung garantierten foederalen  Rechten  Gebrauch
machen  und auch zukuenftig eigene Gesetze und Regelungen  zum
Umweltschutz  anwenden und neu erschaffen.  Zusammen  mit  dem
Umweltgesetzbuch  auf  Bundesebene waere  laut  CSU  aber  ein
Buerokratie-Monster entstanden. Es waere nicht, wie von Sigmar
Gabriel  immer wieder kommuniziert, weniger Verwaltungsaufwand
eingetreten,  sondern das exakte Gegenteil.  Auch  wurden  aus
Muenchen verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen,  was  die
Kompetenzaufteilung  bei Gesetzgebung und  Exekutive  zwischen
Bund und Laendern anbelangt.

Die  bayerische Argumentation koennte von der AGZ stammen. Wir
hatten  sowohl  dem Bundesumweltminister,  als  auch  mit  der
Thematik     befassten     Bundestagsabgeordneten     mehrfach
vorgetragen, eine parallele Anzeige- und Dokumentationspflicht
der       elektromagnetischen      Emissionen       ortsfester
Amateurfunkstellen  unter BEMFV und  Umweltgesetzbuch  -  dazu
noch zwei unterschiedliche Ueberwachungsbehoerden in Bund  und
Land  -  waeren mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.  Die
Personensicherheit  ist ja im Amateurfunkdienst  bereits  seit
Jahren   vollstaendig  und  umfassend  mit  der  BEMFV  sicher
gestellt. Das von Sigmar Gabriel fuer den Amateurfunk Geplante
haette  deshalb  auch  hier  zu  erheblich  mehr  Aufwand  und
Unsicherheit  gefuehrt:  zu  einem echten  Buerokratie-Monster
eben - das haben die Bayern treffend formuliert und erkannt.

http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/43013.php
http://www.agz-ev.de/statements/pdf/agz-stellungnahme_zum_ugb_02.pdf


AGZ TRITT FUER ENTRY LEVEL LICENCE IN DEUTSCHLAND EIN

(rps)  Nach  der  jetzt erfolgten Abstimmung  innerhalb  ihrer
Mitglieder  wird  die  AGZ  e.V. in den  naechsten  Tagen  dem
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie ihr  Konzept
fuer   eine  dritte  Amateurfunkzeugnisklasse  in  Deutschland
vorlegen.  Wir  haben fuer Sie bereits heute die  wesentlichen
Eckpunkte aufbereitet. Hier sind sie.

* Wir streben eine europaeische Harmonisierung an.

Die   AGZ   e.V.  tritt  dafuer  ein,  langfristig  in   allen
Mitgliedsstaaten  der Europaeischen Union gleiche  Bedingungen
fuer  die  Teilnahme  am Amateurfunkdienst  zu  schaffen.  Die
Angleichung der diesbezueglichen deutschen Rechtsnormen an die
Vorgaben  der  CEPT ist ein erster und wichtiger  Schritt  auf
diesem  Weg.  Deshalb  unterstuetzen wir die  Schaffung  einer
dritten Zeugnisklasse in Deutschland, die inhaltlich dem  ECC-
Report 89 folgt.

*  Der  einfache  Zugang  zum  Amateurfunkdienst  muss  wieder
hergestellt werden.

Im  Jahre 2005 wurde die damalige nationale Zeugnisklasse 3 in
den  Rang  einer  Genehmigung gemaess der CEPT-Empfehlung  zur
"Novice  Radio Amateur Licence" befoerdert. Die Senderleistung
wurde  ein  Jahr  spaeter auf bis zu 100  Watt  angehoben  und
gleichzeitig  wurden  Kurzwellenfrequenzen  zugeteilt.   Damit
einher ging eine deutliche Anhebung des Pruefungsniveaus,  vor
allem   in  der  Teilpruefung  "technische  Kenntnisse".   Die
restlichen  beiden  Pruefungsfelder "betriebliche  Kenntnisse"
und "Kenntnisse von Vorschriften" wurden denen der CEPT-Klasse
inhaltlich  vollstaendig angeglichen, so  dass  die  nationale
Klasse  A  nun allein durch eine Upgrade-Pruefung  in  Technik
erreichbar  gemacht wurde. In Folge wurde die  Einstiegshuerde
in  den Amateurfunk deutlich angehoben: Die neue Zeugnisklasse
E   hatte  ihre  Rolle  als  Einsteigerklasse  verloren.   Die
Statistik  der  seit  2007 erfolgreich  abgelegten  Pruefungen
bestaetigt dies eindrucksvoll.

*  Die Nutzung selbst gebauter und modifizierter Geraete  darf
nicht eingeschraenkt werden.

International  und  national  ist  der  Amateurfunkdienst  als
wissenschaftlicher   Experimentalfunkdienst   definiert.   Die
Erlaubnis,  modifiziertes  und selbst  gebautes  Geraet  unter
Aufhebung  der  Bestimmungen von EMVG und  FTEG  betreiben  zu
duerfen,   ist  einer  der  unverhandelbaren  Kernpunkte   des
Amateurfunks. Europaeisches Recht, das EMVG und FTEG  zugrunde
liegt,  steht  zudem  in der gesamten EU einem  Nutzungsverbot
selbst  gebauter  oder  modifizierter  Geraete  entgegen.  Wir
wollen  aus  diesen  Gruenden keine  Aenderung  des  deutschen
Amateurfunkgesetzes.

* Alle Sendearten sollen erlaubt sein.

Wir wollen eine ausschliessliche Bandbreitenregelung genau wie
bei den Klassen A und E.

* Alle Amateurfunkfrequenzen sollen zugewiesen werden.

Die   AGZ   vertritt   bereits  seit  langem   die   Position,
Genehmigungsklassen  im Amateurfunk ausschliesslich  nach  der
zugestandenen Senderleistung zu differenzieren. Dies muss sich
allein  in abgestuften Schwierigkeitsgraden und im Umfang  der
Technikpruefung         widerspiegeln.        Unterschiedliche
Frequenzzuweisungen       fuer        die        verschiedenen
Amateurfunkzeugnisklassen  lehnen  wir  ab,  weil   sie   eine
kuenstliche,   willkuerliche   und   subjektiv   ausgestaltete
Differenzierung   darstellen,   die   letztlich   allein   als
Selbstzweck dient.

* Wir lehnen eine Begrenzung auf 10 Watt EIRP ab.

Die  Senderausgangsleistung soll statt dessen maximal 25  Watt
betragen.  Bei der konkreten Wahl der erlaubten Senderleistung
sollte    man    nicht   erneut   eine   breite   Illegalitaet
vorprogrammieren  und  sich  statt  dessen  an  den  auf   dem
international       gepraegten       Markt       erhaeltlichen
Amateurfunktransceivern orientieren. Die Erfahrung  mit  einer
10-Watt-EIRP-Begrenzung in den Jahren 1998 bis  2006  bei  der
ehemaligen Zeugnisklasse 3 hat gezeigt, dass diese Auflage  in
der Praxis nicht oder nur mit sehr grossem Aufwand einzuhalten
ist.   Eine  Beschraenkung  auf  10  Watt  EIRP  waere   zudem
keinesfalls eine hinreichende Abgrenzung des Amateurfunks  vom
CB-Funk, der mit typischem Equipment auf 27 MHz (etwa  4  Watt
out  in eine  5/8-Lambda-Groundplane oder in  eine  3-Element-
Richtantenne)  durchaus  diese  Strahlungsleistung  und   mehr
erreichen  kann.  Auch  verhindert eine  10-Watt-EIRP-Regelung
keineswegs,  dass  sich der betreffende  Funkamateur  mit  der
Sicherstellung der Personensicherheit beschaeftigen  muss.  Er
hat  naemlich die Pflicht, durch Rechnung oder Messung  sicher
zu  stellen,  dass  er 10 Watt EIRP nicht ueberschreitet.  Die
dazu   notwendigen   Kenntnisse  sind   aber   identisch   mit
denjenigen,    die   man   zur   Anzeige   einer    ortsfesten
Amateurfunkstelle nach BEMFV benoetigt!

* Wir wollen keine Beteiligung nichtstaatlicher Organisationen
und Vereine an der Pruefung.

Die  Amateurfunkpruefung muss voll und ganz in  der  Hand  der
Bundesnetzagentur   bleiben.   Unabhaengig   von   rechtlichen
Ueberlegungen,  die  ebenfalls gegen eine  Beleihung  Privater
sprechen, spricht sich die AGZ e.V. in der Sache selbst dafuer
aus,  samt und sonders alle Teile der Amateurfunkpruefung beim
Staat  zu belassen. Anderenfalls wuerde zumindest der Verdacht
auf  Vorteilsnahme und Manipulation immer im Raum  stehen  und
die  Reputation  der  Amateurfunkverbaende  beschaedigen.  Wir
sprechen uns deshalb fuer eine klare Trennung von Taetigkeiten
und  Aufgaben im Zusammenhang mit der Amateurfunkpruefung  von
den  Absichten  privater Verbaende aus, zukuenftig  verstaerkt
Mitglieder  an  sich  zu  binden  bzw.  Mitgliederbestand  und
"Organisationsgrad"  zu  erhoehen. Als  Pruefungsvoraussetzung
vorgeschriebene  Praktika,  die  nur  bei  Amateurfunkvereinen
abgelegt werden koennen, verbieten sich damit von selbst. Auch
hier  wollen wir keine Aenderung des Amateurfunkgesetzes,  was
fuer  das  von  einigen  Verbaenden Gewuenschte  unumgaenglich
waere.

In  den naechsten Tagen finden Sie das vollstaendige Statement
in unserem Internetangebot.

http://www.erodocdb.dk/Docs/doc98/official/pdf/ECCREP089.PDF


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.



--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *


73 de Hans!




Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 04.09.2025 15:15:52lZurueck Nach oben