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(c) AGZ e.V. 2001-2009 DL: HamRadio 2day 312-2009
8. Februar 2009
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
UMWELTGESETZBUCH GESCHEITERT
(rps) Am 1. Februar hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
das endgueltige Scheitern des geplanten Umweltgesetzbuches
erklaert. Seit zwei Jahrzehnten debattiert die Politik bereits
ueber eine umfassende gesetzliche Regelung, die im
Umweltbereich tausende von Einzelregelungen buendeln soll.
Damit ist es nun vorbei, jedenfalls auf absehbare Zeit. Auch
der Plan von Gabriel, ortsfeste Amateurfunkstellen parallel
zur Verordnung ueber das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder, kurz BEMFV, einem zweiten Anzeige-
und Ueberpruefungsverfahren zu unterwerfen, ist somit vom
Tisch. Wir berichteten bereits mehrfach ueber dieses
unerfreuliche Thema.
Die Schuld gibt SPD-Minister Gabriel der Union, vor allem der
bayerischen CSU, die nun ihre Zustimmung im Bundestag
verweigerte. Zitat Gabriel: "Es wird in Deutschland weiterhin
kein einfaches, transparentes und unbuerokratisches
Umweltrecht aus einem Guss geben". Der innerhalb der
Bundesregierung abgestimmte Gesetzentwurf seines Ministeriums
koenne deshalb nicht mehr ins Gesetzgebungsverfahren
eingebracht werden, nachdem ein letzter Einigungsversuch mit
Bayern erfolglos geblieben sei. Die Gruende der Union fuer die
Ablehnung seien "unzutreffend und vorgeschoben". Weder wuerden
durch die Neuerung Umweltanforderungen verschaerft, noch
waeren Unsicherheiten beim Vollzug zu erwarten.
Der Freistaat Bayern dagegen wollte auch weiterhin von seinen
in der Verfassung garantierten foederalen Rechten Gebrauch
machen und auch zukuenftig eigene Gesetze und Regelungen zum
Umweltschutz anwenden und neu erschaffen. Zusammen mit dem
Umweltgesetzbuch auf Bundesebene waere laut CSU aber ein
Buerokratie-Monster entstanden. Es waere nicht, wie von Sigmar
Gabriel immer wieder kommuniziert, weniger Verwaltungsaufwand
eingetreten, sondern das exakte Gegenteil. Auch wurden aus
Muenchen verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen, was die
Kompetenzaufteilung bei Gesetzgebung und Exekutive zwischen
Bund und Laendern anbelangt.
Die bayerische Argumentation koennte von der AGZ stammen. Wir
hatten sowohl dem Bundesumweltminister, als auch mit der
Thematik befassten Bundestagsabgeordneten mehrfach
vorgetragen, eine parallele Anzeige- und Dokumentationspflicht
der elektromagnetischen Emissionen ortsfester
Amateurfunkstellen unter BEMFV und Umweltgesetzbuch - dazu
noch zwei unterschiedliche Ueberwachungsbehoerden in Bund und
Land - waeren mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Die
Personensicherheit ist ja im Amateurfunkdienst bereits seit
Jahren vollstaendig und umfassend mit der BEMFV sicher
gestellt. Das von Sigmar Gabriel fuer den Amateurfunk Geplante
haette deshalb auch hier zu erheblich mehr Aufwand und
Unsicherheit gefuehrt: zu einem echten Buerokratie-Monster
eben - das haben die Bayern treffend formuliert und erkannt.
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/43013.php
http://www.agz-ev.de/statements/pdf/agz-stellungnahme_zum_ugb_02.pdf
AGZ TRITT FUER ENTRY LEVEL LICENCE IN DEUTSCHLAND EIN
(rps) Nach der jetzt erfolgten Abstimmung innerhalb ihrer
Mitglieder wird die AGZ e.V. in den naechsten Tagen dem
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie ihr Konzept
fuer eine dritte Amateurfunkzeugnisklasse in Deutschland
vorlegen. Wir haben fuer Sie bereits heute die wesentlichen
Eckpunkte aufbereitet. Hier sind sie.
* Wir streben eine europaeische Harmonisierung an.
Die AGZ e.V. tritt dafuer ein, langfristig in allen
Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union gleiche Bedingungen
fuer die Teilnahme am Amateurfunkdienst zu schaffen. Die
Angleichung der diesbezueglichen deutschen Rechtsnormen an die
Vorgaben der CEPT ist ein erster und wichtiger Schritt auf
diesem Weg. Deshalb unterstuetzen wir die Schaffung einer
dritten Zeugnisklasse in Deutschland, die inhaltlich dem ECC-
Report 89 folgt.
* Der einfache Zugang zum Amateurfunkdienst muss wieder
hergestellt werden.
Im Jahre 2005 wurde die damalige nationale Zeugnisklasse 3 in
den Rang einer Genehmigung gemaess der CEPT-Empfehlung zur
"Novice Radio Amateur Licence" befoerdert. Die Senderleistung
wurde ein Jahr spaeter auf bis zu 100 Watt angehoben und
gleichzeitig wurden Kurzwellenfrequenzen zugeteilt. Damit
einher ging eine deutliche Anhebung des Pruefungsniveaus, vor
allem in der Teilpruefung "technische Kenntnisse". Die
restlichen beiden Pruefungsfelder "betriebliche Kenntnisse"
und "Kenntnisse von Vorschriften" wurden denen der CEPT-Klasse
inhaltlich vollstaendig angeglichen, so dass die nationale
Klasse A nun allein durch eine Upgrade-Pruefung in Technik
erreichbar gemacht wurde. In Folge wurde die Einstiegshuerde
in den Amateurfunk deutlich angehoben: Die neue Zeugnisklasse
E hatte ihre Rolle als Einsteigerklasse verloren. Die
Statistik der seit 2007 erfolgreich abgelegten Pruefungen
bestaetigt dies eindrucksvoll.
* Die Nutzung selbst gebauter und modifizierter Geraete darf
nicht eingeschraenkt werden.
International und national ist der Amateurfunkdienst als
wissenschaftlicher Experimentalfunkdienst definiert. Die
Erlaubnis, modifiziertes und selbst gebautes Geraet unter
Aufhebung der Bestimmungen von EMVG und FTEG betreiben zu
duerfen, ist einer der unverhandelbaren Kernpunkte des
Amateurfunks. Europaeisches Recht, das EMVG und FTEG zugrunde
liegt, steht zudem in der gesamten EU einem Nutzungsverbot
selbst gebauter oder modifizierter Geraete entgegen. Wir
wollen aus diesen Gruenden keine Aenderung des deutschen
Amateurfunkgesetzes.
* Alle Sendearten sollen erlaubt sein.
Wir wollen eine ausschliessliche Bandbreitenregelung genau wie
bei den Klassen A und E.
* Alle Amateurfunkfrequenzen sollen zugewiesen werden.
Die AGZ vertritt bereits seit langem die Position,
Genehmigungsklassen im Amateurfunk ausschliesslich nach der
zugestandenen Senderleistung zu differenzieren. Dies muss sich
allein in abgestuften Schwierigkeitsgraden und im Umfang der
Technikpruefung widerspiegeln. Unterschiedliche
Frequenzzuweisungen fuer die verschiedenen
Amateurfunkzeugnisklassen lehnen wir ab, weil sie eine
kuenstliche, willkuerliche und subjektiv ausgestaltete
Differenzierung darstellen, die letztlich allein als
Selbstzweck dient.
* Wir lehnen eine Begrenzung auf 10 Watt EIRP ab.
Die Senderausgangsleistung soll statt dessen maximal 25 Watt
betragen. Bei der konkreten Wahl der erlaubten Senderleistung
sollte man nicht erneut eine breite Illegalitaet
vorprogrammieren und sich statt dessen an den auf dem
international gepraegten Markt erhaeltlichen
Amateurfunktransceivern orientieren. Die Erfahrung mit einer
10-Watt-EIRP-Begrenzung in den Jahren 1998 bis 2006 bei der
ehemaligen Zeugnisklasse 3 hat gezeigt, dass diese Auflage in
der Praxis nicht oder nur mit sehr grossem Aufwand einzuhalten
ist. Eine Beschraenkung auf 10 Watt EIRP waere zudem
keinesfalls eine hinreichende Abgrenzung des Amateurfunks vom
CB-Funk, der mit typischem Equipment auf 27 MHz (etwa 4 Watt
out in eine 5/8-Lambda-Groundplane oder in eine 3-Element-
Richtantenne) durchaus diese Strahlungsleistung und mehr
erreichen kann. Auch verhindert eine 10-Watt-EIRP-Regelung
keineswegs, dass sich der betreffende Funkamateur mit der
Sicherstellung der Personensicherheit beschaeftigen muss. Er
hat naemlich die Pflicht, durch Rechnung oder Messung sicher
zu stellen, dass er 10 Watt EIRP nicht ueberschreitet. Die
dazu notwendigen Kenntnisse sind aber identisch mit
denjenigen, die man zur Anzeige einer ortsfesten
Amateurfunkstelle nach BEMFV benoetigt!
* Wir wollen keine Beteiligung nichtstaatlicher Organisationen
und Vereine an der Pruefung.
Die Amateurfunkpruefung muss voll und ganz in der Hand der
Bundesnetzagentur bleiben. Unabhaengig von rechtlichen
Ueberlegungen, die ebenfalls gegen eine Beleihung Privater
sprechen, spricht sich die AGZ e.V. in der Sache selbst dafuer
aus, samt und sonders alle Teile der Amateurfunkpruefung beim
Staat zu belassen. Anderenfalls wuerde zumindest der Verdacht
auf Vorteilsnahme und Manipulation immer im Raum stehen und
die Reputation der Amateurfunkverbaende beschaedigen. Wir
sprechen uns deshalb fuer eine klare Trennung von Taetigkeiten
und Aufgaben im Zusammenhang mit der Amateurfunkpruefung von
den Absichten privater Verbaende aus, zukuenftig verstaerkt
Mitglieder an sich zu binden bzw. Mitgliederbestand und
"Organisationsgrad" zu erhoehen. Als Pruefungsvoraussetzung
vorgeschriebene Praktika, die nur bei Amateurfunkvereinen
abgelegt werden koennen, verbieten sich damit von selbst. Auch
hier wollen wir keine Aenderung des Amateurfunkgesetzes, was
fuer das von einigen Verbaenden Gewuenschte unumgaenglich
waere.
In den naechsten Tagen finden Sie das vollstaendige Statement
in unserem Internetangebot.
http://www.erodocdb.dk/Docs/doc98/official/pdf/ECCREP089.PDF
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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