OpenBCM V1.07b6_bn2 (Linux)

Packet Radio Mailbox

FFLB0X

[[FFL-B0X]]

 Login: GAST





  
DHH841 > AGZ      30.01.11 10:50l 227 Lines 10386 Bytes #999 (360) @ BAY
BID : U1LDBO841008
Read: GAST
Subj: HamRadio 2day 362-2011
Path: FFLB0X<DBO841
Sent: 110130/0949z @:DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU [Weng JN68EP] OBcm1.07b5 LT:360
From: DHH841 @ DBO841.#NDB.BAY.DEU.EU (Hans)
To:   AGZ @ BAY
X-Info: Sent with login password

(c) AGZ e.V. 2001-2011              DL: HamRadio 2day 362-2011
                                               30. Januar 2011

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ


SELBSTJUSTIZ IN OBERBAYERN?
JAGD AUF MUTMASSLICHEN RELAISSTOERER

(rps)  FM  -  dem  Funkmagazin - entnehmen  wir  die  folgende
Meldung:

    "Funkamateure  haben am 18. Januar 2011 im oberbayerischen
    Germering   eine   'koordinierte  Fuchsjagd'   auf   einen
    mutmasslichen    Stoerer    des    Zugspitzrelais    DB0ZU
    veranstaltet. Das geht aus einer 'Eilmeldung' hervor,  die
    der   Verantwortliche  des  Zugspitzrelais,  Peter  Baier,
    DJ3YB, im 'Oberbayern-Rundspruch' veroeffentlicht hat.
    
    Der   Meldung   zufolge   haben  die   Teilnehmer   dieser
    'Fuchsjagd'  auch eine Person ausfindig gemacht,  von  der
    sie  sich  sicher  sind,  dass es sich  um  den  gesuchten
    Relaisstoerer handelt. Diese Aktion - so heisst es in  der
    Rundspruch-Meldung  - zeige deutlich,  dass  'konzertierte
    Aktionen   von  engagierten  und  fuchsjagderfahrenen   OM
    letztendlich   dazu   fuehren,  (...)   dass   sich   kein
    Relaisstoerer mehr sicher fuehlen kann'."

Die  vollstaendige Meldung ist im "Oberbayern-Rundspruch"  Nr.
3/2011  zu  finden,  und zwar im Internet-Auftritt  des  DARC-
Distriktes Oberbayern unter der Navigation DL0BS und im Packet-
Radio-Netz.

http://www.funkmagazin.de/250111.htm


KOMMENTAR

(rps)  Gleich  vorweg:  Stoerungen von Relaisfunkstellen  sind
durch  das  Gesetz  verboten. Vorsaetzlich begangen  sind  sie
zudem  gegen die Gemeinschaft gerichtet und aus Sicht der  AGZ
deshalb im klassischen Wortsinn asozial. Es ist dabei egal, ob
sie  durch  einen  Funkamateur oder  durch  eine  Person  ohne
Amateurfunkgenehmigung  verursacht  werden.   Der   berichtete
Vorgang  im  oberbayerischen Germering ist  dennoch  nicht  zu
bejubeln   oder   gar  zu  feiern,  wie   dies   die   dortige
Rundspruchredaktion    tut.   Hier   werden    naemlich    die
Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen  Grundordnung,
vor  allem  die Grundrechte und die Menschenwuerde, regelrecht
mit Fuessen getreten.

Es   faengt  damit  an,  dass  eine  Gruppe  in  einem  Verein
organisierter Privatleute hoheitliche und gesetzliche Aufgaben
der  Bundesnetzagentur  erledigt.  Amtsanmassung?  Peilen  und
herausfinden,  von  wo  Aussendungen herruehren  und  wer  der
Verursacher ist, das darf doch jeder, werden Sie, lieber Leser
oder  Hoerer, jetzt bestimmt einwenden. Vielleicht - oder auch
eher  nicht, denn es gibt ein in genau diese Richtung gehendes
Urteil   des   Bundesverfassungsgerichts   zum   Schutz    des
Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und des damit
verbundenen  Anspruchs  des  Buergers,  in  Ruhe  gelassen  zu
werden.

Die  Akteure  beschraenkten  sich  jedoch  nicht  allein  aufs
peilen:  Sie  spuerten am Ende eine Person auf,  sie  betraten
deren  Wohnung  und  sie  stellten  sie  zur  Rede.  Dazu  der
Oberbayernrundspruch: Die Peilungen "fuehrten das Team in  die
oberste  Etage eines zweistoeckigen Wohnblocks", wo man  einen
Rentner vorfand, der "keine Amateurfunklizenz hat und einen 2-
m-Amateurfunktransceiver betreibt, welcher  auf  die  Frequenz
von  DB0ZU  eingestellt  war". Man  machte  dem  "verbluefften
Stoerer"  klar, dass er bei der "erdrueckenden Beweislage"  im
Wiederholungsfall mit einer Anzeige zu rechnen hat.

In  der  Tat:  Das  waren keine Ermittlungen  und  auch  keine
Hoheitsmassnahmen der Bundesnetzagentur. Es waren so  genannte
"erfahrene Grossraumfuchsjaeger", die sich zu einer gruendlich
vorbereiteten  "koordinierten  Fuchsjagd"  trafen,   in   eine
Wohnung  vordrangen, laut Rundspruchtext Begriffe  wie  "Tat",
"erdrueckende Beweislage" und "gefasst" in den Mund nahmen und
schliesslich  sogar  mit Anzeige drohten,  falls  der  Rentner
nicht  das  tut, was sie von ihm verlangten. Laut  Grundgesetz
gilt jeder solange als unschuldig, bis seine Schuld durch  ein
ordentliches  Gericht  rechtskraeftig  festgestellt  wird.  In
Germering  jedoch  definierte nicht etwa ein Gericht,  sondern
Funkamateure eine vermeintliche Tat als "erdrueckend bewiesen"
- einfach so.

Es  geht aber noch weiter: Einer der laut Oberbayernrundspruch
beteiligten  Funkamateure heisst Peter und hat das  Rufzeichen
DK8TG.  Nach Recherche der Redaktion handelt es sich dabei  um
einen   Mitarbeiter   des   Pruef-   und   Messdienstes    der
Bundesnetzagentur. Egal, wie sich das Geschehen darstellt,  ob
als   Aktion   von   Privatleuten  unter   Beteiligung   eines
Mitarbeiters  einer  Ordnungsbehoerde mit Verfolgungsaufgaben,
oder   als  hoheitliche  Aktion  der  Bundesnetzagentur  unter
Beteiligung von privaten Vereinsmitgliedern, in jedem Fall ist
diese   Vermischung  von  staatlichen  Aufgaben  mit  privaten
Interessen  unter  beliebiger Umgehung der Schutzrechte  eines
Betroffenen   nicht  rechtsstaatlich  und  geeignet,   konkret
Betroffene  einzuschuechtern und in  Unsicherheit,  Angst  und
Schrecken   zu   versetzen  sowie  deren   Menschenwuerde   zu
verletzen.  Der Betroffene wird im Ergebnis zum  Objekt  einer
Jagd  gemacht.  Es ist unverantwortlich, ein solches  Vorgehen
durch  Vereinsmitglieder zu bejubeln und sogar noch  fuer  die
Zukunft etablieren zu wollen.

Der  Zweck heiligt hier keinesfalls die Mittel: Die Verfolgung
und      Aufklaerung     von     Verstoessen     gegen     das
Telekommunikationsrecht  ist ausschliesslich  und  allein  die
Aufgabe  der  Bundesnetzagentur - also allein die Aufgabe  des
Staates.  Jedwede Ambition privater Vereine, hier ebenfalls  -
zum   Beispiel   unter  dem  Deckmantel  einer  so   genannten
"Peilgruppe"   -   taetig   zu   werden,   ist    nicht    nur
rechtsstaatswidrig; es schadet darueber hinaus dem Ansehen des
unabhaengigen  Amateurfunkdienstes und auch  dem  Ansehen  des
Staates  selbst, der sich seiner hoheitlichen  Aufgaben  nicht
entledigen, sie anderen nicht ueberlassen und dies auch  nicht
durch  Wegsehen  hinnehmen  darf.  Private  Frequenzpolizeien,
Buergerwehren  und  Blockwarte zur organisierten  Durchsetzung
subjektiver Interessen muessen endgueltig und kategorisch  der
geschichtlichen  Vergangenheit  Deutschlands  angehoeren.   So
schwer das manchem Funktionaer auch fallen mag: Ein Verein ist
keine Hilfstruppe des Staates.

Ralph, DC5JQ


WATTWAECHTER-SITZUNG IN KARLSRUHE

(rps)  In  unserer letzten Ausgabe berichteten wir  ueber  den
Versuch des Vorsitzenden des "Runden Tisches Amateurfunk"  Dr.
Christof  Rohner,  DL7TZ,  die  weitere  Diskussion   um   die
Entwicklung  der  Software "Wattwaechter" zur  Berechnung  und
Anzeige   von   Sicherheitsabstaenden  von  Amateurfunkstellen
gemaess  BEMFV in das Internum des DARC zu lenken - und  damit
andere  Vereine wie zum Beispiel die AGZ auszugrenzen.  Dieses
Ansinnen  ist nun gescheitert. Auf Einladung von Prof.  Werner
Wiesbeck findet die naechste Sitzung wie geplant Mitte Februar
am Karlsruher Institut fuer Technologie (KIT) statt.


EIN UMFASSENDES STRAHLENKATASTER

(rps)    fuer   elektromagnetische   Immissionen   will    die
Bundesnetzagentur offenbar auf die Beine stellen.  "FM  -  Das
Funkmagazin"  berichtet  diese  Woche  ueber  die  Plaene  der
Behoerde,  ihre  bereits seit vielen Jahren existierende  EMF-
Datenbank  im  Internet deutlich auszubauen.  Diese  Datenbank
enthaelt  Standorte und Sicherheitsabstaende von nahezu  allen
ortsfesten nichtprivaten Funkstellen in ganz Deutschland,  die
jedermann  einsehen  kann.  Der  Amateurfunk  faellt   mangels
Gesetzesgrundlage bislang nicht darunter. Hier  der  relevante
Auszug aus dem Vorhabenplan 2011 der Behoerde:

    "In  einem weiteren Schritt soll nun die EMF-Datenbank  so
    angepasst  werden, dass Messergebnisse ueber den  gesamten
    Messbereich   von   9  kHz  bis  3  GHz   frequenzanteilig
    dargestellt werden koennen. Damit wird es zukuenftig  fuer
    den Buerger leichter moeglich sein, sich mit Hilfe der EMF-
    Datenbank  einen Ueberblick ueber die Zusammensetzung  der
    oertlichen Immissionen von Funkanlagen zu verschaffen.  In
    2011  soll  damit die EMF-Datenbank die Anforderungen  der
    INSPIRE-Richtlinie (Infrastructure for Spatial Information
    in Europe) vollstaendig erfuellen."

Bei   INSPIRE   handelt  es  sich  um  eine   Richtlinie   der
Europaeischen Union vom Maerz 2007, die eigentlich bereits bis
Mai   2009  von  den  Mitgliedsstaaten  in  nationales   Recht
umgesetzt  werden musste. Eines ihrer Ziele ist die  Schaffung
einer  flaechendeckenden Datenbank mit Geo-  und  Umweltdaten,
die die Gesundheit und Sicherheit der Buerger beeintraechtigen
koennen.  Hierzu zaehlen auch elektromagnetische  Felder  bzw.
Immissionen von Sendern aller Art.

An  dieser  Stelle  muessen  die  Funkamateure  wohl  ziemlich
wachsam  sein,  um  nicht ebenfalls mit den persoenlichen  und
privaten  Daten  ihrer Funkstellen in einem  solchen  Kataster
fuer alle sichtbar zu landen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz
wurde  ja bereits schon auf private Senderbetreiber erweitert.
Eine Software, die einen solchen Ablauf automatisiert und  auf
einem  geeigneten  Server  Daten sammelt  und  zusammenfuehrt,
koennte   der   erste   Schritt  im  Amateurfunk   sein.   Bei
"Wattwaechter" ist also in der Tat Wachsamkeit  angesagt,  wie
der    Name   schon   sagt.   Den   Vorhabenplan   2011    der
Bundesnetzagentur finden Sie leider nur in deren Amtsblatt Nr.
24/2010,  das nicht zum Beispiel via Internet frei zugaenglich
ist und das nur kostenpflichtig bezogen werden kann.

http://emf2.bundesnetzagentur.de/karte.html

http://eur-
lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:108:0001:
0014:DE:PDF

http://europa.eu/legislation_summaries/environment/general_pro
visions/l28195_de.htm


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.

--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


Lese vorherige Mail | Lese naechste Mail


 29.03.2024 16:04:32lZurueck Nach oben