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DHH841 > AGZ      31.08.11 19:08l 229 Lines 10931 Bytes #999 (360) @ FFLBOX
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Subj: HamRadio 2day 376-2011
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(c) AGZ e.V. 2001-2011              DL: HamRadio 2day 376-2011
                                               28. August 2011
                               
                      Autor und Redakteur
                         Ralph, DC5JQ

Willkommen  zur  ersten  Ausgabe von HamRadio  2day  nach  der
Sommerpause.

GEBURTSTAG

(rps) hatte die AGZ vor zwei Wochen: Vor fuenfzehn Jahren - am
10.  August  1996  - versammelten sich elf Personen  in  einer
Solinger  Gaststaette, um die Konsequenzen aus dem Verbot  der
urspruenglichen  AGZ  als  Arbeitsgruppe  des   DARC-Distrikts
Nordrhein durch dessen Vorstand zu ziehen: Sie gruendeten  die
AGZ    einfach   als   eigenstaendigen   und   gemeinnuetzigen
eingetragenen  Verein  - und machten weiter.  Die  AGZ  wollte
interessierten   Funkamateuren  bundesweit  die   Moeglichkeit
geben,   in   einem  kleinen  flexiblen  Club   Konzepte   zur
Zukunftssicherung  des Amateurfunkdienstes zu  erarbeiten  und
eine  andere  Art  von  Interessenvertretung  zu  machen.  Die
demotivierenden    Nachteile    einer    traegen     mehrfach-
hierarchischen Entscheidungsstruktur gibt es bei uns  naemlich
nicht.

Neues  Denken war Mitte der Neunziger Jahre wirklich  dringend
noetig:      Ueberalterung,      Festhalten       an       der
Morsetelegrafiepruefung,  undemokratische  Fuehrungsstrukturen
und  rueckwaerts  gewandtes Auftreten  der  Amtstraeger  liess
viele  OM  und  YLs  naemlich bereits damals  an  Deutschlands
groesstem Amateurfunkverein zweifeln. Die Geschichte  der  AGZ
und  das  Gruendungsprotokoll koennen Sie auf unserer  Website
nachlesen.  Am 10. August 1996 jedenfalls wurde der allererste
Vorstand  wie  folgt  gewaehlt:  Wolfgang  van  Gels,  DL5EDA,
Vorsitzender,   Till   Uhde,  DL9JT,   Geschaeftsfuehrer   und
stellvertretender   Vorsitzender   sowie    Claudia    Schorn,
Finanzverwalterin.

http://www.agz-ev.de/agzev/


ZOLL UNTERBINDET AMATEURFUNK-EINKAUF IM AUSLAND

(rps)  Anfang  August ging es durch diverse  Amateurfunkmedien
und  Foren:  Ein deutscher Funkamateur hatte per  Internet  in
einem  Webshop in Hongkong ein Amateurfunkgeraet vom Typ UV-3R
der Firma Baofeng bestellt. Der Duobander fuer 144 und 430 MHz
kostet zurzeit dort attraktive 33 US-Dollar, waehrend dasselbe
Geraet von einem deutschen Amateurfunkhaendler fuer 79 Euro zu
haben  ist,  wohl mit Zubehoer. So etwas kann sich also  trotz
moeglicher  Abgaben in Deutschland durchaus lohnen, allerdings
kann  man sich auf diese Weise natuerlich Schwierigkeiten  mit
Garantie  und  Service einhandeln - eine klassische  Abwaegung
also.  Wo  das Problem ist? Nun, der deutsche Zoll verweigerte
dem   Besteller  die  Herausgabe  mit  der  Begruendung,   das
Funkgeraet  habe  kein CE-Zeichen und die  Bedienungsanleitung
liege   nicht   in  deutscher  Sprache  vor.   Die   daraufhin
eingeschaltete  Aussenstelle Reutlingen der  Bundesnetzagentur
stuetzte  die  Entscheidung  des  Zolls  und  bezeichnete  den
Funkamateur  auch  noch als Importeur und Inverkehrbringer  im
Sinne des FTEG.

Bevor  wir  uns  der  trivialen Frage widmen,  ob  das  Geraet
wirklich kein CE-Zeichen hat - meist findet man das, wenn  man
den   Akku  herausnimmt  -,  wollen  wir  etwas  fundamentaler
ansetzen.  Unzweifelhaft ist das Baofeng UV-3R eine Funkanlage
im  Sinne des hier heranzuziehenden Gesetzes ueber Funkanlagen
und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG), und zwar ist es
genauer  eine Funkanlage, die von Funkamateuren im  Sinne  des
Amateurfunkgesetzes verwendet wird. Paragraf 1 Absatz  3  FTEG
nimmt solche Geraete vollstaendig von der Gesetzesgeltung fuer
den  Fall  aus,  dass  sie nicht im Handel  erhaeltlich  sind.
Welcher Handel ist hier konkret gemeint? Dies ist nicht naeher
spezifiziert, aus der Gesetzessystematik abgeleitet kann  dies
aber   nur  der  deutsche  Handel  und  allenfalls  noch   der
europaeische   sein,  der  Handel  in  Hongkong   jedoch   mit
Sicherheit nicht, denn den kann eine EU-Richtlinie  wohl  kaum
regulieren.

Nimmt  man  nun noch hinzu, dass das FTEG fuer jedes  einzelne
Geraet bzw. Exemplar gilt - und nicht etwa integral fuer ganze
Serien  oder  Typen, dann haben wir die klare  Sachlage,  dass
dasjenige individuelle Baofeng-Geraet, welches der Funkamateur
in  Hongkong  gekauft  und anschliessend  importiert  hat,  zu
keinem  Zeitpunkt in Europa im Handel gewesen  ist.  Auch  der
Begriff des Inverkehrbringens passt hier in keiner Weise: Denn
ein  Privatmann,  der nicht beabsichtigt, das  ausschliesslich
fuer  Zwecke  des  eigenen Gebrauchs  eingefuehrte  Geraet  im
europaeischen Handel weiter zu verkaufen, der bringt nichts in
irgendeinen wie auch immer gestalteten "Verkehr".

In  Folge sind in Sicht der AGZ die Bestimmungen des FTEG  auf
den  in  Hongkong gekauften Baofeng-Duobander - und natuerlich
auf   anderes   im  Nicht-EU-Ausland  gekauftes   Amateurfunk-
Equipment  -  in Gaenze nicht anwendbar - mit der  Konsequenz,
dass das Verwaltungshandeln von Bundesnetzagentur und Zoll  in
Reutlingen  wohl  mit  dem  geltenden  Recht  nicht  so   ganz
vereinbar   war.   Es  waere  in  diesem  Zusammenhang   sogar
vollkommen egal, ob der Transceiver zum Zeitpunkt des  Imports
europaeisch  harmonisierte  Normen  ueberhaupt  einhaelt:  Das
Amateurfunkrecht    regelt   diese   Angelegenheit    naemlich
eigenstaendig und abschliessend fuer den Funkbetrieb selbst  -
und   fuer   die  Einhaltung  dieser  Bestimmungen   ist   der
Senderbetreiber  selbst  verantwortlich:  Auf  ein  CE-Zeichen
kommt es also letztlich im Amateurfunk gar nicht an.

Der   betroffene  Funkamateur  hat  sich  am  Ende   mit   der
Zurueckweisung   seines   Geraets   durch   die   Zollbehoerde
einverstanden  erklaert.  Deshalb kann  es  eine  gerichtliche
Klaerung des Sachverhalts in diesem Fall nicht mehr geben.


KOMMENTAR: EXPERIMENTELLE BLOCKADE

(rps)    Oder:   verhindern   Netzagentur   und    Zoll    den
wissenschaftlichen Fortschritt? Stellen Sie sich  einmal  vor,
der gerade berichtete Vorgang betraefe nicht etwa ein billiges
chinesisches  Handfunkgeraet, das man auch  etwas  teurer  bei
deutschen  Haendlern  kaufen  kann,  sondern  hochwertige  und
innovative  Elektronik, die es momentan auf dem  europaeischen
Markt  nicht zu kaufen gibt. Man ist auf den Kauf in  den  USA
oder  in Japan angewiesen, um die gewuenschten experimentellen
Untersuchungen anstellen zu koennen. In dieser  Situation  ist
es  geradezu Standard, dass die Beschreibung nur in englischer
Sprache  vorliegt  und dass es noch keine Zertifizierung  fuer
Europa gibt. Es waere geradezu grotesk und kaeme einer Art von
Hardware-Zensur    gleich,   die    rein    private    Einfuhr
staatlicherseits mit den dargelegten Gruenden zu untersagen.

FTEG und EMVG haben naemlich das erklaerte Gesetzesziel, einen
offenen  wettbewerbsorientierten Warenverkehr im europaeischen
Binnenmarkt   zu   ermoeglichen,   sie   zielen    also    auf
Breitenwirkung und den Massenmarkt. Damit unvereinbar ist  die
Einschraenkung  von  Artikel  5  des  Grundgesetzes,  was  die
Freiheit  von Forschung und Wissenschaft anbelangt. Und  genau
das ist ein wesentliches Gesetzesziel des Amateurfunkdienstes.
Er  lebt vom freien Experiment und kann sich letztendlich  nur
so  existenziell  definieren und von anderen Elektroniknutzern
abgrenzen.    Das    war    der   Hintergrund,    warum    die
Interessenvertretungen der Funkamateure bei der Schaffung  der
europaeischen   R&TTE-   und   EMV-Richtlinien   sich    gegen
ausnahmslos   jede  Einschraenkung  der  Experimentierfreiheit
gewandt   haben.   Wir  wollen  nicht,  dass   eine   deutsche
Fehlinterpretation dieser Gesetze nun genau dazu mutiert.

Hoffentlich  lassen  sich durch den  Vorgang  nicht  zu  viele
Funkamateure davon abschrecken, im nichteuropaeischen  Ausland
einzukaufen. War das etwa das tatsaechliche Ziel?

Ralph, DC5JQ


NACHLESE: OETZI-EVENT AN ROEMISCHEM MINISTERIUM GESCHEITERT

(rps)  Wir  berichteten am 17. Juli: Eine  Gruppe  suedtiroler
Funkamateure  wollte  im  August aus  Anlass  des  zwanzigsten
Jahrestages  des Fundes der Mumie Oetzi in 3210  Metern  Hoehe
ueber   dem   Meeresspiegel  auf  dem   Similaun   mit   einem
Sonderrufzeichen  auf  dem Vierzigmeterband  dort  Funkbetrieb
machen:  II3OTZI wurde beantragt, vollkommen konform zur  2003
entsprechend  geaenderten VO-Funk. Daraus  wurde  nichts.  Das
zustaendige   Ministerium  in  Rom  hat   trotz   monatelanger
Bemuehungen nicht einmal reagiert. Hier das Originalzitat  des
Vorsitzenden des Dolomites Radio Club, Kurt Zwerger, IN3DOV:

    "Wir   entschuldigen  uns  bei  allen,  die  diese  Aktion
    mitverfolgt haben, dass wir das Event nicht so durchziehen
    koennen,  wie es urspruenglich geplant. Wir haben mehrfach
    in Rom angerufen und im Ministerium ueber Wochen niemanden
    gefunden.   Das   Telefonat  landete   immer   wieder   im
    Callcenter, die auch keine Infos dazu ausgeben konnten. Es
    ist wirklich eine Schande, mir fehlen die Worte."

Kommentar  ueberfluessig. Das ueber  andere  Quellen  gehoerte
Argument,  so etwas habe mit Amateurfunk nichts  zu  tun,  ist
wirklich  scheinheilig,  ansonsten  gaebe  es  naemlich   fast
ueberhaupt keine Sonderrufzeichen mehr. Offensichtlich hat Rom
glatt  uebersehen, dass ein solcher Event die Region Suedtirol
durchaus  zum  Beispiel  in touristischer  und  alpinistischer
Hinsicht  weiter  bekannt machen kann, und das  kaeme  in  der
gegenwaertigen wirtschaftlichen Situation Italiens  doch  ganz
bestimmt nicht schlecht.


ZEITPLAN NEUES AMATEURFUNKGESETZ

(rps)  Ein  vollstaendig neues Amateurfunkgesetz zu  schaffen,
das   ist  in  Bonn  und  Berlin  beschlossene  Sache  -   wir
berichteten bereits mehrfach. Nun wird der Fahrplan konkreter:
Mitte September trifft sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe  des
Bundesministeriums  fuer Wirtschaft und  Technologie  und  der
Bundesnetzagentur,    um   einen   ersten    Referentenentwurf
abzustimmen. Er soll Ende September zur Stellungnahme  an  die
Interessenvertretungen gehen und auch veroeffentlicht  werden.
Dann  faengt  die politische Diskussion an, die sich  durchaus
ein  Jahr  hinziehen  kann,  abhaengig  davon,  wie  viel   im
Gesetzesentwurf   strittig   sein   wird.   Schwerpunkt    und
Begruendung der Gesetzesaenderung ist angeblich die  Erzielung
einer   bislang  nicht  vorhandenen  Kostendeckung   bei   der
Verwaltung  und  Ueberwachung  des  Amateurfunkdienstes.   Wir
bleiben dran.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch in Digital Audio im MP3-  und  AAC-Format
hoeren koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.


--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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