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DHH841 > AGZ      08.03.09 11:27l 248 Lines 11611 Bytes #999 (360) @ FFL
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Read: DHH841 GAST DSE840
Subj: HamRadio 2day 315-2009
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(c) AGZ e.V. 2001-2009              DL: HamRadio 2day 315-2009
                                                 8. Maerz 2009

                     Redakteur und Autor:
                         Ralph, DC5JQ
               

NACHWUCHS

(rps)  gibt es im Vorstand der AGZ e.V.: Finyia-Marie, Tochter
unseres  stellvertretenden Vorsitzenden Joerg  Delvos,  DG1JC,
und seiner Frau Svenja, DO3SD, erblickte diese Woche, und zwar
genauer  am  2.  Maerz,  das Licht der Welt.  Im  Namen  aller
Mitglieder der AGZ uebermittelt die Redaktion einen herzlichen
Glueckwunsch und alles Gute fuer die Zukunft!


GABRIEL VERSUCHT ES ERNEUT

(rps)   Zu   frueh   gefreut   -  nach   dem   Scheitern   des
Buerokratiemonsters Umweltgesetzbuch will Bundesumweltminister
Sigmar  Gabriel  nun  ein eigenstaendiges und  ueberschaubares
Elektrosmoggesetz: "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nicht
ionisierender   Strahlung"  heisst  ein  Entwurf,   den   sein
Ministerium  Mitte  Februar bereits  anderen  Ministerien  zur
Abstimmung   vorlegte.  Betroffene  Kreise,   wie   etwa   die
Amateurfunkverbaende, wurden bislang davon allerdings nicht in
Kenntnis gesetzt.

Anlagen jedweder Art, auch wenn sie nicht gewerblichen Zwecken
dienen,  muessten  nach diesen Plaenen kuenftig  so  betrieben
werden, dass schaedliche Umwelteinwirkungen verhindert werden,
dass  diese  nach dem Stand der Technik vermeidbar  sind,  und
dass  nach  dem  Stand  der Technik unvermeidbare  schaedliche
Umwelteinwirkungen  auf  ein Mindestmass  beschraenkt  werden.
Zustaendig  fuer  die Ueberwachung waeren die  Umweltbehoerden
der  Bundeslaender. Diese Forderung bezieht sich auf  die  von
Funkanlagen ausgehenden nicht ionisierenden Strahlen, also auf
die  elektromagnetischen  Felder  im  Nahbereich.  Mehr  noch:
Serienmaessig  hergestellte  Teile  von  Betriebsstaetten  und
sonstigen ortsfesten Einrichtungen wie etwa Amateurfunkstellen
sollen nur noch dann in Verkehr gebracht werden duerfen,  wenn
sie    bestimmten   Anforderungen   zum   Schutz   vor   nicht
ionisierenden Strahlen genuegen.

Das  CE-Zeichen alleine wird auf Amateurfunktransceivern  dann
wohl  nicht  mehr  ausreichen.  Die  Geraete  werden  nur   in
Deutschland   zusaetzlich   den  Segen   des   Umweltministers
benoetigen. Dies wuerde natuerlich den freien Warenverkehr  in
der  Europaeischen  Union behindern und die Bruesseler  R&TTE-
Richtlinie  wuerde  in  unserem Land  nachhaltig  unterlaufen.
Zumindest  fuer den Amateurfunk muesste es hier eine  Ausnahme
geben  -  schliesslich gewaehren uns europaeische  Richtlinien
und   nationale  Gesetze  das  uneingeschraenkte   Recht   zum
Selbstbau   und  zum  eigenverantwortlichen  Betrieb   unserer
Funkstellen.

Um  dies  alles umzusetzen, plant Umweltminister Gabriel  eine
Aenderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Darauf aufbauend
soll dann die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung auf private
Funkanlagen erweitert werden. Gabriel will eine Anzeigepflicht
fuer  die  Inbetriebnahme und fuer jede wesentliche  Aenderung
einer jeden Funkanlage, die von Privatpersonen betrieben  wird
-  und  das  vier  Wochen im Voraus. Mehr  noch  -  war  diese
Anzeigepflicht  bislang bei gewerblich genutzten  Sendern  auf
Frequenzen oberhalb von 10 MHz beschraenkt, so sollen nun alle
Frequenzen  bis  hinunter zu 9 kHz in Frage kommen.  Auch  die
Grenze von 10 Watt EIRP soll fallen. Damit waeren zum Beispiel
alle  CB-Funker  mit  im  Boot,  die  ihre  Geraete  ansonsten
genehmigungs-  und  anmeldefrei betreiben duerfen.  Auch  eine
diskutierte Amateurfunkklasse K waere in jedem Fall betroffen.
Diese  Erweiterung der Anzeigepflicht sei notwendig,  da  auch
fuer  solche Anlagen die Moeglichkeit zur Pruefung  durch  die
zustaendigen Behoerden gegeben sein muesse.

Das  Bundesumweltministerium  hat  sich  -  im  Gegensatz  zum
gescheiterten  Entwurf  des  Umweltgesetzesbuches  -   diesmal
darauf  beschraenkt, nur eine Anzeige zu verlangen. Dabei  ist
beabsichtigt, dass die Bundesnetzagentur die fuer  die  Anlage
massgebenden     Daten    der    Standortbescheinigung     auf
elektronischem    Weg   automatisch   an   die    zustaendigen
Umweltbehoerden    der   Laender   uebermitteln    soll.    Im
Amateurfunkdienst kann und muss wegen der eindeutigen  Vorgabe
des  Amateurfunkgesetzes die Anzeige des Funkamateurs  gemaess
BEMFV  natuerlich  an  die Stelle einer  Standortbescheinigung
treten, sollte es ueberhaupt zu einer solchen Regelung kommen.

Die  AGZ  e.V.  bleibt bei ihrer grundsaetzlichen  rechtlichen
Kritik an Sigmar Gabriels Vorhaben. Sowohl die BEMFV als  auch
eine  entsprechend geaenderte Bundesimmissionsschutzverordnung
verfolgen   naemlich   ein   und  dasselbe   Schutzziel:   die
Personensicherheit in elektromagnetischen Feldern. Und das ist
bereits  durch  die  BEMFV alleine voll  und  ganz  abgedeckt.
Parallel  zwei  Behoerden dasselbe anzeigen  zu  muessen,  das
laesst unser Rechtssystem ebenso wenig zu wie zwei voneinander
unabhaengige Behoerden - hier Bund, da Land -, die  beide  die
Einhaltung  derselben  Grenzwerte ueberwachen  und  die  beide
Sanktionen     verhaengen     koennen,     bis     hin      zu
Ordnungswidrigkeiten.  Ersetzt man die  zweite  Anzeige  durch
einen  automatisierten Datentransfer von der Bundesnetzagentur
hin   zu  den  Umweltbehoerden  der  Laender,  so  waere  nach
gefestigter       Rechtsprechung      eine       entsprechende
datenschutzrechtliche  Regelung  auf  Gesetzesebene   zwingend
notwendig.  Davon  ist allerdings weit  und  breit  nichts  zu
sehen.

Eine  zusaetzliche Konformitaetsanforderung fuer Sendeanlagen,
die  ueber die Vorgaben der europaeischen R&TTE-Richtlinie und
des  deutschen  FTEG  hinaus geht und  die  damit  den  freien
Warenverkehr auf nationaler Ebene erschwert, koennte  durchaus
gegen  EU-Recht  verstossen.  Und schliesslich  ist  weiterhin
unklar, ob die Bundesnetzagentur als Bundesbehoerde ueberhaupt
exekutive  Aufgaben  im  Umweltbereich  ausueben,  sprich  die
Einhaltung  der  BEMFV ueberwachen darf.  Das  im  Grundgesetz
festgeschriebene foederale Prinzip sieht hier -  will  heissen
im  Umweltsektor  -  naemlich eine klare Ausfuehrungskompetenz
allein bei den Behoerden der Bundeslaender vor: Fuer eine  Art
von Bundespolizei fuer elektromagnetische Felder laesst unsere
Verfassung eigentlich ueberhaupt keinen Raum.

Es   wird  also  erneut  spannend.  Sigmar  Gabriel  hat   das
verschlossen  geglaubte  Fass  wieder  geoeffnet.  Und   darin
koennte  am  Ende  ein  fuer  die  Bundesnetzagentur  ziemlich
schrecklicher Geist schlummern. Aber schauen wir erst  einmal,
wer denn ab Oktober ueberhaupt Bundesumweltminister sein wird.

Sie  finden  Text und Begruendung zum Entwurf eines  "Gesetzes
zur  Regelung des Schutzes vor nicht ionisierender  Strahlung"
im   Internetangebot  des  Bundesministeriums   fuer   Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit.

http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nisg_en
twurf.pdf

http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nisg_be
gr.pdf


EIN NEUER FREQUENZBEREICHSZUWEISUNGSPLAN

(rps)   wurde  diese  Woche  vom  Bundeskabinett  als  Entwurf
verabschiedet   und   die   AGZ  vom  Bundesministerium   fuer
Wirtschaft und Technologie entsprechend informiert.  Der  neue
Plan   beruht   im   Wesentlichen  auf  den  Ergebnissen   der
Weltfunkkonferenz  WRC-2007.  Bereits  Ende  Juli  vergangenen
Jahres  hatte  die  AGZ  e.V.  zu  einem  ersten  Entwurfstext
Stellung bezogen. Fuer den Amateurfunk gibt es leider nur eine
einzige  Verbesserung  zu berichten: Der Frequenzbereich  7100
bis  7200 kHz - das ist das erweiterte Vierzigmeterband -  ist
nun   mit   Primaerstatus  ausgewiesen   und   die   bisherige
Beschraenkung  auf  eine maximale Strahlungsleistung  von  250
Watt ist entfallen.

Mit     ihren     Forderungen     nach     innovativen     und
forschungsorientierten Frequenzzuweisungen bei 500  kHz,  5300
kHz  und  70 MHz konnten sich die Amateurfunkverbaende dagegen
nicht   durchsetzen.  Damit  muessen  die  bereits   erteilten
Sondergenehmigungen fuer 70 MHz in Deutschland auch  weiterhin
ausserhalb   des   Amateurfunkdienstes  und   mit   speziellen
Rufzeichen  genutzt werden. Als direkte Folge  ist  hier  eine
Begrenzung der effektiven isotropen Strahlungsleistung auf  10
Watt  notwendig, wenn eine Standortbescheinigung der  gesamten
Amateurfunkstelle vermieden werden soll. Und weiterhin gibt es
hier  schliesslich  -  nach  den  Buchstaben  des  Gesetzes  -
natuerlich keine Befreiung von den Bestimmungen von  FTEG  und
EMVG,   was   zum   Beispiel  den  Selbstbau  anbelangt.   Das
Inkrafttreten     einer    entsprechend    geaenderten     26.
Bundesimmissionsschutzverordnung  -  ich  verweise   auf   den
Bericht  in  dieser Ausgabe - wuerde die Situation  noch  weit
komplizierter machen.

Wie  geht  es  nun weiter? Da die Interessen der Bundeslaender
betroffen  sind, muss der Bundesrat zustimmen. Dies  ist  fuer
den Monat Mai vorgesehen. Danach kann die Aenderungsverordnung
im  Bundesgesetzblatt  veroeffentlicht  werden  und  in  Kraft
treten.   Und   erst   dann   kann  der   Frequenznutzungsplan
entsprechend   geaendert   werden.   Dafuer   benoetigt    die
Bundesnetzagentur erfahrungsgemaess allerdings laenger als ein
Jahr.  Unsere  Amateurfunkfrequenzen beruhen aber  leider  auf
einer     Kombination     aus     Frequenznutzungsplan     und
Amateurfunkverordnung. Wir gehen davon aus, dass -  wie  schon
mehrfach      -     von     einer     Ausnahmeregelung      im
Telekommunikationsgesetz Gebrauch gemacht wird  und  dass  auf
diese   Weise   den  deutschen  Funkamateuren  im  erweiterten
Vierzigmeterband der Primaerstatus und eine Senderleistung von
750   Watt   schon   wesentlich  frueher   zuerkannt   werden.
Schliesslich  darf dort nach den internationalen Vorgaben  der
ITU  bereits ab dem 29. Maerz niemand anderes mehr senden. Der
Sekundaerstatus  macht  fuer einen alleinigen  Funkdienst  nun
wirklich keinen Sinn.

Lesen     koennen     Sie    den    neuen    Entwurf     eines
Frequenzbereichszuweisungsplans   im    Internetangebot    des
Bundesministeriums fuer Wirtschaft und Technologie.

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/freqbzpv-zweite-
aendvo,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf


IN EIGENER SACHE

(rps)  Wir erinnern unsere Mitglieder noch einmal daran,  dass
am   naechsten   Samstag,  den  14.   Maerz   die   jaehrliche
Mitgliederversammlung der AGZ e.V. stattfindet. Um  17:00  Uhr
Ortszeit   treffen  wir  uns  in  der  Gaststaette   Erftruhe,
Hemmerdener Weg 55, in 41516 Grevenbroich. Noch einmal  weisen
wir  darauf  hin, dass laut Vorgabe der Satzung nur Mitglieder
zugelassen  sind.  In  begruendeten  Einzelfaellen  kann   die
Versammlung  Gaeste  fuer  jeden  Tagesordnungspunkt  getrennt
durch Beschluss zulassen.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik

                              AGZ

sowie auf unserer Internet-Website

                         www.agz-ev.de

nachlesen  und  auch  in Digital Audio  im  MP3-Format  hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der  AGZ
werden  und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:

     http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf

Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.


--

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.

   * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *


73 de Hans!




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