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(c) AGZ e.V. 2001-2009 DL: HamRadio 2day 315-2009
8. Maerz 2009
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
NACHWUCHS
(rps) gibt es im Vorstand der AGZ e.V.: Finyia-Marie, Tochter
unseres stellvertretenden Vorsitzenden Joerg Delvos, DG1JC,
und seiner Frau Svenja, DO3SD, erblickte diese Woche, und zwar
genauer am 2. Maerz, das Licht der Welt. Im Namen aller
Mitglieder der AGZ uebermittelt die Redaktion einen herzlichen
Glueckwunsch und alles Gute fuer die Zukunft!
GABRIEL VERSUCHT ES ERNEUT
(rps) Zu frueh gefreut - nach dem Scheitern des
Buerokratiemonsters Umweltgesetzbuch will Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel nun ein eigenstaendiges und ueberschaubares
Elektrosmoggesetz: "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nicht
ionisierender Strahlung" heisst ein Entwurf, den sein
Ministerium Mitte Februar bereits anderen Ministerien zur
Abstimmung vorlegte. Betroffene Kreise, wie etwa die
Amateurfunkverbaende, wurden bislang davon allerdings nicht in
Kenntnis gesetzt.
Anlagen jedweder Art, auch wenn sie nicht gewerblichen Zwecken
dienen, muessten nach diesen Plaenen kuenftig so betrieben
werden, dass schaedliche Umwelteinwirkungen verhindert werden,
dass diese nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und
dass nach dem Stand der Technik unvermeidbare schaedliche
Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmass beschraenkt werden.
Zustaendig fuer die Ueberwachung waeren die Umweltbehoerden
der Bundeslaender. Diese Forderung bezieht sich auf die von
Funkanlagen ausgehenden nicht ionisierenden Strahlen, also auf
die elektromagnetischen Felder im Nahbereich. Mehr noch:
Serienmaessig hergestellte Teile von Betriebsstaetten und
sonstigen ortsfesten Einrichtungen wie etwa Amateurfunkstellen
sollen nur noch dann in Verkehr gebracht werden duerfen, wenn
sie bestimmten Anforderungen zum Schutz vor nicht
ionisierenden Strahlen genuegen.
Das CE-Zeichen alleine wird auf Amateurfunktransceivern dann
wohl nicht mehr ausreichen. Die Geraete werden nur in
Deutschland zusaetzlich den Segen des Umweltministers
benoetigen. Dies wuerde natuerlich den freien Warenverkehr in
der Europaeischen Union behindern und die Bruesseler R&TTE-
Richtlinie wuerde in unserem Land nachhaltig unterlaufen.
Zumindest fuer den Amateurfunk muesste es hier eine Ausnahme
geben - schliesslich gewaehren uns europaeische Richtlinien
und nationale Gesetze das uneingeschraenkte Recht zum
Selbstbau und zum eigenverantwortlichen Betrieb unserer
Funkstellen.
Um dies alles umzusetzen, plant Umweltminister Gabriel eine
Aenderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Darauf aufbauend
soll dann die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung auf private
Funkanlagen erweitert werden. Gabriel will eine Anzeigepflicht
fuer die Inbetriebnahme und fuer jede wesentliche Aenderung
einer jeden Funkanlage, die von Privatpersonen betrieben wird
- und das vier Wochen im Voraus. Mehr noch - war diese
Anzeigepflicht bislang bei gewerblich genutzten Sendern auf
Frequenzen oberhalb von 10 MHz beschraenkt, so sollen nun alle
Frequenzen bis hinunter zu 9 kHz in Frage kommen. Auch die
Grenze von 10 Watt EIRP soll fallen. Damit waeren zum Beispiel
alle CB-Funker mit im Boot, die ihre Geraete ansonsten
genehmigungs- und anmeldefrei betreiben duerfen. Auch eine
diskutierte Amateurfunkklasse K waere in jedem Fall betroffen.
Diese Erweiterung der Anzeigepflicht sei notwendig, da auch
fuer solche Anlagen die Moeglichkeit zur Pruefung durch die
zustaendigen Behoerden gegeben sein muesse.
Das Bundesumweltministerium hat sich - im Gegensatz zum
gescheiterten Entwurf des Umweltgesetzesbuches - diesmal
darauf beschraenkt, nur eine Anzeige zu verlangen. Dabei ist
beabsichtigt, dass die Bundesnetzagentur die fuer die Anlage
massgebenden Daten der Standortbescheinigung auf
elektronischem Weg automatisch an die zustaendigen
Umweltbehoerden der Laender uebermitteln soll. Im
Amateurfunkdienst kann und muss wegen der eindeutigen Vorgabe
des Amateurfunkgesetzes die Anzeige des Funkamateurs gemaess
BEMFV natuerlich an die Stelle einer Standortbescheinigung
treten, sollte es ueberhaupt zu einer solchen Regelung kommen.
Die AGZ e.V. bleibt bei ihrer grundsaetzlichen rechtlichen
Kritik an Sigmar Gabriels Vorhaben. Sowohl die BEMFV als auch
eine entsprechend geaenderte Bundesimmissionsschutzverordnung
verfolgen naemlich ein und dasselbe Schutzziel: die
Personensicherheit in elektromagnetischen Feldern. Und das ist
bereits durch die BEMFV alleine voll und ganz abgedeckt.
Parallel zwei Behoerden dasselbe anzeigen zu muessen, das
laesst unser Rechtssystem ebenso wenig zu wie zwei voneinander
unabhaengige Behoerden - hier Bund, da Land -, die beide die
Einhaltung derselben Grenzwerte ueberwachen und die beide
Sanktionen verhaengen koennen, bis hin zu
Ordnungswidrigkeiten. Ersetzt man die zweite Anzeige durch
einen automatisierten Datentransfer von der Bundesnetzagentur
hin zu den Umweltbehoerden der Laender, so waere nach
gefestigter Rechtsprechung eine entsprechende
datenschutzrechtliche Regelung auf Gesetzesebene zwingend
notwendig. Davon ist allerdings weit und breit nichts zu
sehen.
Eine zusaetzliche Konformitaetsanforderung fuer Sendeanlagen,
die ueber die Vorgaben der europaeischen R&TTE-Richtlinie und
des deutschen FTEG hinaus geht und die damit den freien
Warenverkehr auf nationaler Ebene erschwert, koennte durchaus
gegen EU-Recht verstossen. Und schliesslich ist weiterhin
unklar, ob die Bundesnetzagentur als Bundesbehoerde ueberhaupt
exekutive Aufgaben im Umweltbereich ausueben, sprich die
Einhaltung der BEMFV ueberwachen darf. Das im Grundgesetz
festgeschriebene foederale Prinzip sieht hier - will heissen
im Umweltsektor - naemlich eine klare Ausfuehrungskompetenz
allein bei den Behoerden der Bundeslaender vor: Fuer eine Art
von Bundespolizei fuer elektromagnetische Felder laesst unsere
Verfassung eigentlich ueberhaupt keinen Raum.
Es wird also erneut spannend. Sigmar Gabriel hat das
verschlossen geglaubte Fass wieder geoeffnet. Und darin
koennte am Ende ein fuer die Bundesnetzagentur ziemlich
schrecklicher Geist schlummern. Aber schauen wir erst einmal,
wer denn ab Oktober ueberhaupt Bundesumweltminister sein wird.
Sie finden Text und Begruendung zum Entwurf eines "Gesetzes
zur Regelung des Schutzes vor nicht ionisierender Strahlung"
im Internetangebot des Bundesministeriums fuer Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit.
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nisg_en
twurf.pdf
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/nisg_be
gr.pdf
EIN NEUER FREQUENZBEREICHSZUWEISUNGSPLAN
(rps) wurde diese Woche vom Bundeskabinett als Entwurf
verabschiedet und die AGZ vom Bundesministerium fuer
Wirtschaft und Technologie entsprechend informiert. Der neue
Plan beruht im Wesentlichen auf den Ergebnissen der
Weltfunkkonferenz WRC-2007. Bereits Ende Juli vergangenen
Jahres hatte die AGZ e.V. zu einem ersten Entwurfstext
Stellung bezogen. Fuer den Amateurfunk gibt es leider nur eine
einzige Verbesserung zu berichten: Der Frequenzbereich 7100
bis 7200 kHz - das ist das erweiterte Vierzigmeterband - ist
nun mit Primaerstatus ausgewiesen und die bisherige
Beschraenkung auf eine maximale Strahlungsleistung von 250
Watt ist entfallen.
Mit ihren Forderungen nach innovativen und
forschungsorientierten Frequenzzuweisungen bei 500 kHz, 5300
kHz und 70 MHz konnten sich die Amateurfunkverbaende dagegen
nicht durchsetzen. Damit muessen die bereits erteilten
Sondergenehmigungen fuer 70 MHz in Deutschland auch weiterhin
ausserhalb des Amateurfunkdienstes und mit speziellen
Rufzeichen genutzt werden. Als direkte Folge ist hier eine
Begrenzung der effektiven isotropen Strahlungsleistung auf 10
Watt notwendig, wenn eine Standortbescheinigung der gesamten
Amateurfunkstelle vermieden werden soll. Und weiterhin gibt es
hier schliesslich - nach den Buchstaben des Gesetzes -
natuerlich keine Befreiung von den Bestimmungen von FTEG und
EMVG, was zum Beispiel den Selbstbau anbelangt. Das
Inkrafttreten einer entsprechend geaenderten 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung - ich verweise auf den
Bericht in dieser Ausgabe - wuerde die Situation noch weit
komplizierter machen.
Wie geht es nun weiter? Da die Interessen der Bundeslaender
betroffen sind, muss der Bundesrat zustimmen. Dies ist fuer
den Monat Mai vorgesehen. Danach kann die Aenderungsverordnung
im Bundesgesetzblatt veroeffentlicht werden und in Kraft
treten. Und erst dann kann der Frequenznutzungsplan
entsprechend geaendert werden. Dafuer benoetigt die
Bundesnetzagentur erfahrungsgemaess allerdings laenger als ein
Jahr. Unsere Amateurfunkfrequenzen beruhen aber leider auf
einer Kombination aus Frequenznutzungsplan und
Amateurfunkverordnung. Wir gehen davon aus, dass - wie schon
mehrfach - von einer Ausnahmeregelung im
Telekommunikationsgesetz Gebrauch gemacht wird und dass auf
diese Weise den deutschen Funkamateuren im erweiterten
Vierzigmeterband der Primaerstatus und eine Senderleistung von
750 Watt schon wesentlich frueher zuerkannt werden.
Schliesslich darf dort nach den internationalen Vorgaben der
ITU bereits ab dem 29. Maerz niemand anderes mehr senden. Der
Sekundaerstatus macht fuer einen alleinigen Funkdienst nun
wirklich keinen Sinn.
Lesen koennen Sie den neuen Entwurf eines
Frequenzbereichszuweisungsplans im Internetangebot des
Bundesministeriums fuer Wirtschaft und Technologie.
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/freqbzpv-zweite-
aendvo,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
IN EIGENER SACHE
(rps) Wir erinnern unsere Mitglieder noch einmal daran, dass
am naechsten Samstag, den 14. Maerz die jaehrliche
Mitgliederversammlung der AGZ e.V. stattfindet. Um 17:00 Uhr
Ortszeit treffen wir uns in der Gaststaette Erftruhe,
Hemmerdener Weg 55, in 41516 Grevenbroich. Noch einmal weisen
wir darauf hin, dass laut Vorgabe der Satzung nur Mitglieder
zugelassen sind. In begruendeten Einzelfaellen kann die
Versammlung Gaeste fuer jeden Tagesordnungspunkt getrennt
durch Beschluss zulassen.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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