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(c) AGZ e.V. 2001-2009 DL: HamRadio 2day 316-2009
22. Maerz 2009
Redakteur und Autor:
Ralph, DC5JQ
ELEKTROSMOGGESETZ JETZT IM BUNDESTAG
(rps) Mit einer fast den Atem raubenden Geschwindigkeit
versucht Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, sein "Gesetz zur
Regelung des Schutzes vor nicht ionisierender Strahlung " -
kurz NiSG - durchzudruecken. Bereits am Freitag dieser Woche
wurde es im Deutschen Bundestag in erster Lesung behandelt und
an die zustaendigen Ausschuesse verwiesen. Es handelt sich nun
um ein formelles Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Wir
berichteten bereits am 8. Maerz ueber die fuer den Amateurfunk
wichtigen Inhalte.
Wichtig zu berichten ist heute, dass der Gesetzestext in
unveraenderter Form in den Deutschen Bundestag eingebracht,
das heisst vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die damals
noch laufende Abstimmung zwischen den betroffenen
Bundesministerien hat also nicht das geringste Ergebnis - will
heissen Aenderung - gebracht. Insbesondere wurden die
Einwaende des Bundesministeriums fuer Wirtschaft und
Technologie in vollem Umgang ignoriert. Hier konnte der neue
Wirtschaftsminister bei seinen Kollegen also nicht punkten.
Sein Ministerium ist bekanntlich nicht nur fuer die deutschen
Funkamateure zustaendig, sondern auch fuer die
Bundesnetzagentur, deren Arbeit im Rahmen von FTEG und BEMFV
nun auf das Kraeftigste konterkariert werden soll.
Dem Vernehmen nach kam das Bundeswirtschaftsministerium -
genau wie die AGZ - zu dem Ergebnis, dass der freie
Warenverkehr in der Europaeischen Union durch das NiSG
beeintraechtigt werden kann, was etwa Sendegeraete anbelangt.
Auch der rechtliche Konflikt hinsichtlich der Befassung gleich
zweier Behoerden mit demselben Regelungsgegenstand - naemlich
mit der Personensicherheit in elektromagnetischen Feldern -
wurde in Grundzuegen erkannt und im Bundeskabinett
thematisiert: leider ohne jeden Erfolg. Mehr noch: Die
Bundesnetzagentur hatte offenbar eingewendet, sie koenne die
im Sinne des Gesetzesentwurfs und des
Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner 26. Verordnung
notwendigen konkreten Anlagendaten von Amateurfunkstellen
schon alleine deshalb nicht an die Umweltbehoerden
uebermitteln, da ihr diese Informationen ueberhaupt nicht
vorliegen. Auch das wurde vom Bundeskabinett unter Vorsitz der
Bundeskanzlerin nicht gewuerdigt.
Dass der Funkamateur das Recht zum Selbstbau besitzt, dass er
nicht etwa eine Genehmigung fuer eine Anlage sein Eigen nennt,
sondern dass er als Person gesetzlich ermaechtigt ist, einen
Maximalrahmen nach eigenem Belieben und mit Geraeten seiner
Wahl auszuschoepfen und dass er dies auch jederzeit aendern
darf, all das passt nicht zu den Bestimmungen des
Bundesimmissionsschutzgesetzes. Dieses Umweltgesetz kennt
naemlich nur konkret genehmigte Anlagen und deren ebenso
konkrete Eigenschaften, die eben nicht "einfach so" geaendert
werden duerfen.
Hier noch einmal die wesentlichen Regelungen, die das NiSG
vorsehen soll:
- Wegfall der Beschraenkung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner 26. Verordnung
auf Sendeanlagen, die gewerblichen Zwecken dienen, und
damit
- Anzeigepflicht einer jeden Amateurfunksendeanlage sowie
deren Aenderung bereits vier Wochen im voraus bei der
zustaendigen Umweltbehoerde der Bundeslaender bzw. der
Kreise und kreisfreien Staedte, die ihrerseits auch
Ueberwachungs- und Kontrollrechte aus dem
Bundesimmissionsschutzgesetz wahrnimmt,
- Wegfall der 10-Watt-EIRP-Grenze und damit Anzeigepflicht
fuer ausnahmslos jede Amateur- und CB-Funkstelle, sowie
- automatischer Transfer der Anlagendaten aller
Amateurfunkstellen von der Bundesnetzagentur zu den
Umweltbehoerden der Bundeslaender.
Diese beabsichtigten Regelungen beruehren wesentliche Punkte
des Amateurfunkgesetzes: etwa das Recht, Schutzabstaende bei
Amateurfunkstellen eigenstaendig bestimmen zu duerfen und auf
eine verpflichtende Standortbescheinigung verzichten zu
koennen. Auch die Zustaendigkeit der Bundesnetzagentur,
ausnahmslos alle Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes und
nachrangiger Rechtsverordnungen auszufuehren und zu
ueberwachen, wird angetastet. Umso erstaunter ist die AGZ e.V.
als beim Deutschen Bundestag registrierte
Interessenvertretung, dass im Vorfeld des NiSG kein einziger
Amateurfunkverband angehoert oder gar eingebunden wurde.
Die Bundestagsdrucksache hat die Nummer 16/12276. Sie finden
sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages. Interessant
zu lesen ist in diesem Dokument vor allem der Artikel 2 und
die Begruendung zur Gesetzesinitiative. Wir werden ueber den
weiteren Fortgang berichten und bleiben fuer Sie am Ball.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612276.pdf
DRAHTLOSER INTERNETZUGANG IM NEUNZENTIMETERBAND
(rps) soll kuenftig vor allem in laendlichen Gebieten kraeftig
forciert werden. Das Neunzentimeter-Amateurfunkband reicht in
Deutschland zurzeit von 3400 bis 3475 MHz - leider mit
sekundaerem Nutzungsstatus. In ihrem Amtsblatt Nr. 4-2009 vom
4. Maerz veroeffentlicht die Bundesnetzagentur den Entwurf
eines geaenderten Frequenznutzungsteilplans, der genau diesen
Bereich von 3400 bis 3475 MHz mit dem Merkmal "Drahtloser
Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten" neu
ausweist. Neben der Lockerung von Einschraenkungen und der
Flexibilisierung von Nutzungsdetails soll hier erstmals auch
eine so genannte "mobile Komponente" eingefuehrt werden, also
der Netzzugang von mobilen Anlagen aus.
Bis zum 6. Mai 2009 hat die Oeffentlichkeit nun die
Gelegenheit, Stellung dazu zu beziehen, und zwar nur
schriftlich und - man hoere und staune - nur in deutscher
Sprache. Die Adresse:
Bundesnetzagentur
Dienststelle 214-1a Frequenznutzungsplan
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefax: 0228-14-6125
E-Mail: 214-Postfach@bnetza.de
Lesen koennen Sie den Entwurf im Internetangebot der
Bundesnetzagentur unter
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/Frequenznutzungsplan
ANTENNE AUF DEM DACH SENKT DEN WERT EINES HAUSES NICHT
(rps) So uneingeschraenkt positiv, wie diese Ueberschrift
klingt, ist der Rest des Artikels leider nicht. Der Wert eines
Gebaeudes wird zwar durch eine Mobilfunkanlage, die in der
Naehe betrieben wird, zunaechst nicht zwingend
beeintraechtigt. Das gilt auch dann, wenn von der Anlage
Emissionen ausgehen, deren Schaedlichkeit wissenschaftlich
noch nicht bestaetigt ist. Zu diesem Ergebnis kam nach Angaben
der Bausparkasse Wuestenrot das Niedersaechsische
Finanzgericht.
Allerdings ist ein Abschlag vom Einheitswert laut Gericht
dennoch moeglich, naemlich dann, wenn die so genannte
"ortsuebliche Nutzung" des Grundstuecks in erheblichem Masse
beeintraechtigt wird. Ortsueblich sei beispielsweise die
Nutzung eines Hauses als Wohngebaeude, wenn das betreffende
Grundstueck in einem Wohngebiet liegt. Diese Nutzung koennte
gefaehrdet sein, wenn von der Mobilfunkanlage Strahlungen
ausgingen, welche die Gesundheit der Hausbewohner gefaehrden.
Eine solche Gefaehrdung ist bisher jedoch laut
Niedersaechsischem Finanzgericht wissenschaftlich nicht mit
Sicherheit geklaert. Das Gericht hat deshalb die Revision an
den Bundesfinanzhof zugelassen. Das Urteil hat das
Aktenzeichen 1 K 157/03.
Quelle: Forschungsgemeinschaft Funk
Anmerkung der Redaktion: Mit Sicherheit feststellen, dass eine
Sache vollkommen ungefaehrlich ist, das kann niemand auf
dieser Welt, auch die Wissenschaft nicht. Schon die
Philosophen des Altertums wussten: Das Nichts kann man nicht
beweisen. Fuer solche Situationen hat das
Bundesverfassungsgericht bereits vor einigen Jahren einen
klaren Weg vorgegeben: Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, die
Sinnhaftigkeit und das Ausreichen von gesetzlichlich
festgeschrieben Grenzwerten zu beurteilen. Dies festzulegen
ist einzig und allein Sache der Politik und der gesetz-
beziehungsweise verordnungsgebenden Organe.
SOMMERZEIT
(rps) herrscht in der Europaeischen Union wieder ab dem
naechsten Sonntag, den 29. Maerz um 01:00 Uhr UTC. Dann
stellen wir die Uhren um eine Stunde nach vorne, und zwar auf
03:00 Uhr mitteleuropaeische Sommerzeit. HamRadio 2day bleibt
allerdings am Sonntagmorgen bei der Ortszeit. In UTC-Zeit
verschieben sich also unsere Aussendungen auf
Amateurfunkfrequenzen, die dann zwischen 10:00 und 11:45 MESZ
stattfinden, alle um eine Stunde nach hinten.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter der Rubrik
AGZ
sowie auf unserer Internet-Website
www.agz-ev.de
nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Wenn Sie moechten, koennen Sie auch Mitglied der AGZ
werden und unsere Arbeit so unterstuetzen. Den Aufnahmeantrag
finden Sie im Internet:
http://www.agz-ev.de/agzev/satzung/aufnahmeantrag.pdf
Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Ausgabe.
--
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst e.V.
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins CB Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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