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04.05.2017
Neues Funkanlagengesetz vom Bundestag beschlossen
Von der Öffentlichkeit und interessierten Kreisen weitgehend unbemerkt hat der
Deutsche Bundestag am 27. April 2017 in zweiter und dritter Lesung das neue
Funkanlagengesetz (FuAG) beschlossen. Das neue FuAG ersetzt künftig das
bisherige FTEG. Mit dem Gesetz werden gleichzeitig kleinere Änderungen am TKG
und am EMVG vorgenommen.
Das Gesetz wurde ohne weitere Aussprache mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU
angenommen, Die Fraktion Die Linke stimmte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen
enthielten sich der Stimme.
Der Wortlaut des nunmehr beschlossenen Gesetzes kann im Internet unter
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811625.pdf heruntergeladen werden.
Das Bundestagsprotokoll über die Abstimmung ist unter http://t1p.de/sfwn zu
finden (Seite 23230 im PDF).
Das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft. Es muss noch vom Bundespräsidenten
ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Das FuAG enthält in erster Linie Regelungen für sog. "Wirtschaftsakteure"
(Hersteller, Importeure, Händler). Dazu gehören u.a. umfangreiche
Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte zuletzt am 28. Juli 2016 einen
Referentenentwurf des FuAG veröffentlicht (das Funkmagazin berichtete), um
Kommentierung gebeten und sich seitdem in Schweigen gehüllt.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/040517a.htm
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