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CB04EF > FUNK     22.05.17 11:41l 37 Lines 1462 Bytes #999 (999) @ DEU
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Subj: AFu: BNetzA duldet beschränkte Nutzung des 4-m-Bandes
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16.05.2017

AFu: BNetzA duldet beschränkte Nutzung des 4-m-Bandes

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) duldet befristet bis 31. August 2017 die Nutzung
des Frequenzbereichs 70,150 bis 70,180 MHz des 4-m-Bandes durch Funkamateure
der Genehmigungsklasse A. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die die Behörde
in ihrem Amtsblatt und unter http://t1p.de/4m-duldung-2017 im Internet
veröffentlicht hat.

Die Duldung ist beschränkt auf ortsfeste Amateurfunkstellen. Die Aussendungen
dürfen eine Strahlungsleistung von 25 Watt ERP und eine Bandbreite von 12 kHz
nicht überschreiten. Die Antenne muss horizontale Polarisation aufweisen.
Fernbediente Aussendungen sind nicht erlaubt.

Es besteht Logbuchpflicht, d.h. Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung,
ggf. Antennenrichtung und ggf. das Rufzeichen der Gegenstation müssen
aufgezeichnet und mit Unterschrift des Rufzeicheninhabers bestätigt werden.

Es handelt sich lediglich um eine Duldung; regulär sind dem Amateurfunkdienst
in Deutschland keine Frequenzen des 4-m-Bandes zugeteilt. Ähnliche befristete
Duldungen gab es bereits in den Jahren 2014 und 2015.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/160517.htm
 


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