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CB04EF > FUNK     13.06.17 10:35l 53 Lines 1968 Bytes #999 (999) @ DEU
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Subj: "Handyverbot am Steuer" soll auf CB-Funk ausgeweitet werden
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05.06.2017
Update: 06.06.2017

"Handyverbot am Steuer" soll auf CB-Funk ausgeweitet werden

Verkehrsministerium und Umweltministerium haben dem Bundesrat einen
Verordnungs-Entwurf vorgelegt, mit dem unter anderem das bisherige
"Handyverbot
am Steuer", das sich ausdrücklich nur auf "Mobil- oder Autotelefone" bezieht,
auf "sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und
Unterhaltungselektronik" ausgeweitet werden soll.

In der Begründung des Entwurfs werden Beispiele dafür genannt, welche Geräte
gemeint sind:

"Unter die Geräte fallen z. B. sämtliche Handys, Smartphones, BOS- und
CB-Funkgeräte, auch solche mit reinem push-to-talk-Modus, Tablet-Computer,
Touchscreens, elektronische Terminplaner, Diktiergeräte, E-Book-Reader,
MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, CD-Rom-Abspielgeräte,
Smartwatches, Walkman, Discman und Notebooks. (...)" (Fettung durch uns)

Das Bußgeld für Verstöße gegen das Verbot soll dem Entwurf zufolge künftig 100
Euro betragen (bei Verkehrsgefährung 150 Euro, bei Sachbeschädigung 200 Euro,,
in den beiden letzteren Fällen verbunden mit einem Fahrverbot von 1 Monat).

Der vollständige Wortlaut des Verordnungs-Entwurfs kann im Internet unter
www.bundesrat.de/drs.html?id=424-17 heruntergeladen werden.

- wolf -

Nachtrag aufgrund von Leser-Anfragen: Aus dem Kontext des Verordnungs-Entwurfs
ist zu schließen, dass auch Amateurfunkgeräte unter die geplante Regelung
fallen.

Update vom 06.06.2017:
Der Bundesrat hat den umstrittenen Verordnungs-Entwurf als TOP 9 auf die
Tagesordnung der 682. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21. Juni 2017
gesetzt.

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien
(z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/050617.htm

 


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